DÜSSELDORF. Der Politikwissenschaftler Harald Bergsdorf hat SPD, Grüne und Linkspartei wegen ihrer Ablehnung der sogenannten „Extremismusklausel“ scharf angegriffen. Ein demokratischer Staat könne es nicht dulden, wenn das Engagement gegen Rechtsextremismus zu einem „Brutgebiet“ des Linksextremismus verkomme.
Die von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) angestoßene Extremismusklausel sieht vor, daß Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus künftig nur noch Fördergelder aus den entsprechenden Bundesprogrammen erhalten, wenn sie sich schriftlich zum Grundgesetz bekennen.
Für Bergsdorf ist es unverständlich, warum viele Initiativen gegen Rechtsextremismus ein Problem damit haben, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Offenbar wollten Linksextremisten ihre antidemokratische Ideologie mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus verschleiern, sagte er der Rheinischen Post. Gerade die Linkspartei fungiere in dieser Hinsicht als „Staubsauger für linksextreme Partikel“.
Der Extremismusforscher kritisierte zudem die mangelnde Sensibilität im Umgang mit linksextremer Gewalt. Für viele Linke sei die Berichterstattung über derartige Straftaten lediglich ein „Konstrukt“ gegen „Antifaschisten“. Wer Menschenrechtsverletzungen und Massenmorde von links leugne oder gar beschönige, könne jedoch kein Helfer im Kampf gegen Rechtsextremismus sein.
Landesregierung wehrt sich gegen Extremismusklausel
Zur Kommunismusdebatte sagte Bergsdorf: „Kommunismus ist per definitionem undemokratisch. Demokratischer Kommunismus ähnelt einer vegetarischen Metzgerei.“ Insbesondere die Linkspartei zähle militante Demokratiefeinde und fanatische SPD-Verachter wie Ernst Thälmann und Rosa Luxemburg bis heute zu ihren Idolen.
Im nordrhein-westfälischen Landtag ist für diesen Freitag eine Debatte über die Extremismusklausel angesetzt. SPD, Grüne und Linkspartei lehnen das geforderte Bekenntnis zum Grundgesetz strikt ab. Familienministerin Ute Schäfer (SPD) will im Plenum klarstellen, daß man den beteiligten Organisationen nur mit erheblichen Bedenken geraten habe, die Klausel zu unterschreiben. Ansonsten wäre die Arbeit einiger Vereine bedroht gewesen. Insgesamt kann die Landesregierung 250.000 Euro vergeben. (ho)