BERLIN. Berliner Polizisten können dazu verpflichtet werden, ihren Namen oder ihre Dienstnummer an der Uniform sichtbar zu tragen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Vorschrift für rechtens erklärt. Der Gesamtpersonalrat der Polizei hatte gegen die im Sommer ausgegebenen Namensschilder Klage eingereicht, da er nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt war.
Berlin hat als einziges Bundesland eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten eingeführt. Mit dieser solle mehr Bürgernähre gezeigt werden, argumentierte der scheidende Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Nach Protesten sieht nun ein Kompromiß die freiwillige Wahl des Polizisten zwischen seinem Klarnamen oder der Dienstnummer vor, durch die er eindeutig zu identifizieren wäre.
Möglicher Kompromiß mit der CDU
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt den Kompromiß ab. Auch die Kennzeichnung lediglich mit der Dienstnummer schütze den Polizisten nicht ausreichend vor Verfolgung. Denn durch jede Anzeige werde auch der Name des Beamten ersichtlich. In bestimmten Milieus könnten Polizisten so dann doch mit Namen bekannt gemacht werden.
Der stellvertretende GdP-Landesbezirksvorsteher Detlef Herrmann äußerte sich enttäuscht vom derzeit noch amtierenden Senat. Die Kennzeichnungspflicht zeige nicht mehr Bürgernähe, sondern, daß „das Vertrauen der Berliner Politik in ihre Polizei offensichtlich abhanden gekommen“ ist, sagte er dem ZDF.
Die Kennzeichnungspflicht dürfte aber nicht in dieser Form bestehen bleiben. Die zuvor mit der Linkspartei regierenden Sozialdemokraten stehen in Koalitionsverhandlungen mit der CDU, welche Polizei-Namensschilder bisher ablehnte. Diese verständigten sich darauf, die Identifikationsnummer rotieren zu lassen. Derartiges galt bisher als zu aufwendig. (FA)