KARLSRUHE. Die radikale Tierschutzorganisation Peta darf auch weiterhin nicht in Anzeigenkampagnen Fotos von Massentierhaltung zusammen mit Abbildungen von Häftlingen aus Konzentrationslagern zeigen. Eine Klage gegen dieses Verbot wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen. Zuvor hatte das Berliner Kammergericht das Verbot bestätigt und der Klage des mitlerweile verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, stattgegeben.
Jüdische Familie unterstützt Peta
Die amerikanische Tierschutzorganisation ist für ihre Schock-Werbung bekannt. Schon in Amerika sorgte die 2002 gestartete Bildkampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ mit mehreren Quadratmeter großen Schautafeln für Aufsehen, in einigen Städten wurde sie sogar verboten. „Genau dieselbe Denkweise, die den Holocaust möglich machte“ sei auch diejenige, die es einem erlaube, „jeden einzelnen Tag Greueltaten an Tieren zu verüben“, sagte damals Pressesprecher Matt Prescott.
Dabei berief sich die Kampagne laut dem Magazin Tierbefreiung auf prominente jüdische Unterstützung, wie der Familie des Literaturnobelpreisträgers Isaac Bashevis Singer. Prescotts Familie mütterlicherseits sei selbst während der Zeit des Nationalsozialismus nahezu vollständig umgebracht worden, hieß es in der Heftnummer 43/08. Auch in Deutschland, wo die Kampagne 2004 anlief, suchte man zunächst die Hilfe des Präsidenten des Zentralrates der Juden.
Doch statt dessen Unterstützung war ein jahrelanger Rechtsstreit die Folge. Auch deutsche Tierschutzorganisationen wie die Hamburger Tierrechts-Aktion-Nord störten sich an dem Vergleich. Dabei soll selbst der in Deutschland beliebte Tierforscher Bernhard Grzimek schon in den siebziger Jahren von „Hühner-KZs“ gesprochen haben und die Rede vom „Auschwitz der Tiere“ bei radikalen Tierschützern geläufig gewesen sein. Allerdings gab es in Deutschland noch nie eine vergleichbare Kampagne. (FA)