KÖLN. Das Kölner Verwaltungsgericht hat den Antrag der Bürgerbewegung Pro Köln abgelehnt, die Hauptkundgebung des Antiislamisierungskongresses auf dem Roncalliplatz in der Nähe des Domes stattfinden zu lassen.
Die rechtspopulistische Partei hatte gegen die vom Kölner Polizeipräsidenten verfügte Verlegung ihrer Kundgebung geklagt. Die Richter bestätigten jedoch die Einschätzung der Ordnungshüter, daß in der Innenstadt aufgrund möglicher Störungen durch Linksextremisten „nicht unerhebliche Sicherheitsrisiken“ vorlägen.
Daher sei die Verlegung in einen Randbezirk rechtlich nicht zu beanstanden. Pro Köln kündigte an, gegen diesen Beschluß Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen.
Pro Köln plant zusätzliche Demonstration
„Notfalls werden wir den Rechtsstreit auch vor das Bundesverfassungsgericht tragen“, teilte der Vorsitzende Markus Beisicht mit. „Offenbar gelten für die Pro-Bewegung andere Regeln als für alle unsere politischen Mitbewerber“, empörte sich Beisicht.
Andere Organisationen, darunter sogar „palästinensische Extremisten“ hätten den Roncalliplatz für ihre Kundgebungen nutzen dürfen. „Den islamkritischen und rechtsdemokratischen Bewegungen will man mit fadenscheinigen Argumenten dieses Recht streitig machen“, sagte der Pro-Köln-Vorsitzende.
Ergänzend zu der Kundgebung am 9. Mai hat die im Rat der Stadt vertretene Gruppierung für denselben Tag einen Demonstrationszug gegen den Bau einer Großmoschee in Köln angemeldet. (vo)