BERLIN. Bundeswehrsoldaten dürfen im Afghanistan-Einsatz künftig häufiger von ihrer Waffe Gebrauch machen. Die sogenannte „Taschenkarte“, die die Richtlinien für das Verhalten der Soldaten in Einsätzen regelt, wurde vom Bundesverteidigungsministerium entsprechend überarbeitet und geändert.
Von nun an dürfen die Soldaten in Afghanistan ihre Waffen auch gegen Personen einsetzen, „die angehalten werden sollen, angehalten wurden oder sich in Gewahrsam befinden“.
Bislang war laut Taschenkarte der Schußwaffengebrauch „gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, verboten“, heißt es in einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa.
Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert (CDU), lobte die überarbeitete Taschenkarte: „Die Soldaten im Einsatz haben nun erheblich mehr Verfahrens- und Handlungssicherheit.“
Linkspartei: Beweis für Kriegseinsatz
Er hoffe allerdings, daß durch die neuen Grundsätze auch mehr Klarheit für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geschaffen würde. Es sei unwürdig, wenn Soldaten, die im hoheitlichen Auftrag die Schußwaffe eingesetzt hätten, Monate auf den Abschluß des Verfahrens gegen sie warten müßten, sagte Siebert laut dpa.
Kritik kam hingegen von der Linkspartei: Deren Verteidigungsexperte Paul Schäfer sagte, die Änderungen der Einsatzregeln für die Bundeswehr seien nur ein weiteres Eingeständnis dafür, daß man sich in Afghanistan im Krieg befände.
Die von der Bundesregierung „praktizierte Doppelbödigkeit“, der deutschen Öffentlichkeit den Krieg in Afghanistan als Friedensmission zu verkaufen, werde dadurch entlarvt. (krk)