REICHENBACH. Ein ehemaliger „Inoffizieller Mitarbeiter“ (IM) der DDR-Staatssicherheit hat einen Gerichtsbeschluß erwirkt, daß eine Ausstellung zur Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit nicht mehr im sächsischen Reichenbach gezeigt werden darf.
Der ehemalige Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch hatte die Ausstellung „Zur Zukunft gehört die Erinnerung – Christliches Handeln in der DDR – Die Stasibearbeitung der Kirche in Zwickau und Werdau“ im Reichenbacher Rathaus aufgebaut. Käbisch hatte die Ausstellung im Jahr 2004 zusammen mit Schülern des Clara-Wieck-Gymnasiums Zwickau erarbeitet.
Für die Präsentation in Reichenbach stellte er das Handeln des dort tätig gewesenen „IM Schubert“ dar und verwendete dessen Klarnamen. Der Betroffene klagte gegen die Nennung seines Namens und erhielt beim Landgericht Zwickau Recht. Die Namensnennung stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro
Das Gericht berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1994, wonach nur die Namen von IM mit exponierter Stellung oder einer heute herausragenden Position veröffentlicht werden dürfen. Das Persönlichkeitsrecht wiege im konkreten Fall schwerer als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Der Ex-Stasi-Mitarbeiter erwirkte einen Beschluss, der die weitere Nennung seines Namens verbietet. Im Falle von Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Haft bis zu sechs Monaten. Dies bewog Käbisch, die Ausstellung am 8. März vorzeitig abzubauen. Sie wurde bisher an 13 Orten gezeigt, darunter im Landgericht Zwickau. Nun hat Käbisch angekündigt, er werde Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes einlegen.
Die CDU in Zwickau hat zu Spenden für Käbisch aufgerufen, um diesen bei der weiteren juristischen Auseinandersetzung zu unterstützen. (idea/JF)