BERLIN. Die Bundesregierung will die Verharmlosung von SED-Verbrechen nicht als Volksverhetzung unter Strafe stellen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des sächsischen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche (parteilos) hervor.
Bislang kann nach Paragraph 130 des Strafgesetzbuches (StGB) nur mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer bestimmte „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus“ begangene Handlungen „billigt, leugnet oder verharmlost“.
Bundesregierung hält Änderung des Paragraph 130 StGB nicht für nötig
Angesichts sich häufender Verharmlosungen von DDR-Unrecht, auch durch Mitglieder der Linkspartei, wollte Nitzsche von der Bundesregierung wissen, ob sie nicht eine Ausweitung des Volksverhetzungsparagraphen auf die Leugnung von Verbrechen die in der DDR-Diktatur begangen wurden, für nötig halte.
Die Antwort fiel denkbar knapp aus: Die Bundesregierung halte eine Änderung des entsprechenden Absatzes im Paragraph 130 StGB nicht für nötig, teilte der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) mit.
Für Nitzsche beweist das Ergebnis seiner Anfrage einmal mehr, daß es sich beim Paragraphen 130 StGB um ein rein politisches Instrument handelt. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT sagte er: „Nach rechts wird der Paragraph beliebig ausgedehnt. Da wird sogar berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik der Bundesregierung als volksverhetzend geahndet. Dies durfte ich selbst schon erfahren.“
„CDU ohne Rückrat“
Wenn aber schlimmste Verbrechen verharmlost würden, die nicht in die Zeit zwischen 1933 und 1945 fielen, dann passiere gar nichts. So könne man beispielsweise die blutige Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 getrost als „friedenssichernde Maßnahmen“ bezeichnen, ohne daß einen deswegen Post vom Staatsanwalt erwarte.
Die Antwort habe ihn aber auch deswegen nicht wirklich überrascht, da sie aus dem SPD-geführten Justizministerium gekommen sei. „Und die SPD wird den Teufel tun, sich ein Jahr vor der Bundestagswahl dafür einzusetzen, die Verharmlosung oder Leugnung von DDR-Verbrechen unter Strafe zu stellen. Die will doch nicht ihren nächsten Koalitionspartner vergraulen“, sagte Nitzsche. Von der CDU hätte er sich allerdings zumindest in diesem Punkt etwas mehr Rückgrat gewünscht.