BREMERHAVEN. Die konservative Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW) ist doch noch in das Bremer Landesparlament eingezogen. Sie kam gestern durch eine Nachwahl im Wahlbezirk Freizeittreff Eckernfeld nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis im Wahlgebiet Bremerhaven auf 5,29 Prozent und stellt damit künftig einen Abgeordneten in der Bürgerschaft. Das gab der Landeswahlleiter Jürgen Wayand am Sonntag bekannt.
Die SPD verliert dafür nun einen Sitz, was an den Mehrheitsverhältnissen im Parlament jedoch nichts ändert. Die Wahlwiederholung war nötig geworden, weil der Staatsgerichtshof einer Wahlprüfungsbeschwerde der „Bürger in Wut“ teilweise recht gegeben hatte. Die Wählervereinigung hatte darin zum Teil erhebliche Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften angemahnt.
Bei der Wahl zur Bremer Bürgerschaft im Mai 2007 hatte „Bürger in Wut“ den Sprung in das Parlament nur denkbar knapp verfehlt. Die Wählervereinigung, die nur in Bremerhaven angetreten war, kam dort mit 2.216 Stimmen auf 4,99 Prozent. Nur eine Stimme mehr hätte den Einzug in die Bürgerschaft bedeutet.
Jan Timke wird Abgeordneter der Bremer Bürgerschaft
Die Nachwahl im Wahlbezirk Freizeittreff Eckernfeld, bei der „Bürger in Wut“ von 557 gültigen Stimmen 153 (27,5 Prozent) erhielt, sorgte nun dafür, daß die Wählervereinigung auf insgesamt über fünf Prozent der Gesamtstimmen kam.
Als Abgeordneter der Bürgerbewegung wird deren Bundesvorsitzender Jan Timke in die Bürgerschaft einziehen. Der 37 Jahre alte Bundespolizist zeigte sich glücklich über das Ergebnis. „Ich denke, das könnte der Anfang für eine deutschlandweite bürgerlich konservative Bewegung werden“, sagte Timke der JUNGEN FREIHEIT.
Er warte jetzt nur noch auf die Ernennung durch den Wahlleiter und dann wolle er seine Arbeit im Parlament aufnehmen. „Schwerpunkt wird vor allem die Bekämpfung der Kriminalität sein. Hierbei kommt mir meine langjährige berufliche Erfahrung zugute.“
Anklage wegen Wahlfäschung
Allerdings sieht sich Timke derzeit mit einer Anklage wegen Wahlfäschung konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Berlin arbeitenden Bundespolizisten vor, seinen für eine Kandidatur notwendigen Erstwohnsitz in Bremerhaven nur vorgetäuscht zu haben.
Timke wies die Vorwürfe zurück: „Ich gehe von einem Freispruch aus“. Sein Erstwohnsitz in Bremerhaven sei von der Verwaltung ohne sein Zutun zwangsweise zum Zweitwohnsitz umgemeldet worden. Dagegen habe er allerdings fristgerecht Einspruch eingelegt.