An diesem Donnerstag, dem 22. November, jährt sich der Todestag von Werner Mölders – einem besonders fähigen und erfolgreichen Jagdflieger der Wehrmacht. Er wurde von der NS-Propaganda konsequent zum „Fliegerhelden“ aufgebaut, mit 28 Jahren früh zum Oberst befördert und starb 1941 wenige Monate nach der Ernennung zum Inspekteur der Jagdflieger bei einem Unfall.
Sein schon zu Lebzeiten legendärer Ruf gründete nicht nur auf den Erfolgen im Luftkampf, sondern auch auf einer hervorragenden Führungsleistung als Vorgesetzter in der Truppe, verbunden mit unermüdlicher Fürsorge für die Untergebenen – für sie war er „Papa Mölders“.
Er forderte von ihnen vollen Einsatz, aber kein Draufgängertum: Im Kampf zeichnete er sich durch ständige Risikoabschätzung und -begrenzung aus. Das ist heute noch beispielgebend für die Bundeswehr. Überdies praktizierte Mölders seinen tief gründenden katholischen Glauben bis zum Schluß in aller Offenheit, ob es den Nationalsozialisten paßte oder nicht.
Nach ausführlicher Prüfung und Beurteilung seiner Persönlichkeit wurde Mölders Teil der Bundeswehr-Tradition, als Namensgeber für einen Zerstörer der Marine, die Luftwaffenkaserne in Visselhövede und das Jagdgeschwader 74 in Neuburg/Donau. Über drei Jahrzehnte trugen der Zerstörer wie auch das Geschwader seinen Namen in weite Teile der Welt, unangefochten und im Bewußtsein, daß Mölders auch bei ehemaligen Kriegsgegnern hohes Ansehen genoß.
Weniger als dreißig Abgeordnete
Obwohl Mölders vor uns liegt „wie ein offenes Buch“ – so ein ehemals leitender Historiker aus dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) der Bundeswehr –, wurde er zum politischen Streitfall, ausgelöst durch den sechzigsten Jahrestag der Tragödie von Guernica im Jahr 1937. Der Bundestag wollte aus diesem Anlaß sein Bedauern über den Einsatz der deutschen Legion Condor im Spanischen Bürgerkrieg ausdrücken.
Die Initiative ging zusammen mit anderen Abgeordneten vom späteren Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) aus. Nach ausführlicher Debatte kam 1998 ein Beschlußantrag zustande, dem auch die damaligen Regierungsfraktionen zustimmen konnten. Der Antrag wurde an einem Freitagnachmittag auf die Tagesordnung gesetzt, als PDS, Grüne und SPD bei weniger als dreißig anwesenden Abgeordneten eine zufällige Mehrheit hatten.
Der Antragstextext wurde von der PDS scharf kritisiert und durch eine radikale Version ersetzt: Sie verurteilte erstmals in der Geschichte des Bundestages pauschal eine große Gruppe von Wehrmachtsoldaten – die Angehörigen der Legion Condor – und verlangte, ihnen jegliches ehrendes Gedenken zu versagen. Mölders war davon betroffen, sein Name sollte nun aus der Bundeswehrtradition getilgt werden. Es war der einzige Beschluß, den die PDS bis heute durchsetzen konnte. Dabei folgte sie der sozialistischen Antifa-Politik aus sowjetischer und DDR-Zeit.
Konspiration und Verwirrung
Mölders hatte tatsächlich einige Monate als Staffelkapitän in der Legion Condor gedient, allerdings geraume Zeit nach Guernica. Aber auch Persönlichkeiten wie der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr Heinz Trettner und der am Aufbau der Nachkriegsluftwaffe beteiligte Generalleutnant Hannes Trautloft waren im Spanischen Bürgerkrieg eingesetzt. Schon an ihrem Beispiel zeigt sich, daß die nach dem Prinzip der „Kollektivschuld“ vom Bundestag vorgenommene Ehrabschneidung nicht zu rechtfertigen war.
Der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) ignorierte das Ansinnen des Bundestages; sein Nachfolger Rudolf Scharping (SPD) erklärte öffentlich, daß es in der Sache keinen Handlungsbedarf gebe. Das war korrekt, da dieser Bundestagsbeschluß rechtlich nicht bindet. Aber eine vom ARD-Magazin „Kontraste“ maßgeblich beeinflußte Hetze gegen die Bundeswehr und ihre Tradition veranlaßte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), Verteidigungsminister Struck zum Handeln aufzufordern.
Struck bekräftigte seine Haltung
Nach Beratungen mit den zuständigen militärischen Vorgesetzten und anderen Betroffenen entschied der Minister im Jahr 2005, deren mehrheitlichen Rat zu verwerfen und der Kaserne in Visselhövede sowie dem Jagdgeschwader 74 den Namen „Mölders“ zu entziehen. Allerdings versicherte er der Witwe, Luise Petzolt-Mölders, daß es keine in der Person ihres Mannes liegenden Gründe dafür gebe und er allein den Bundestagsbeschluß ausführe.
Außerdem ließ er Raum zur Fortführung der bewährten Zusammenarbeit zwischen dem Jagdgeschwader 74 und der in Neuburg/Donau geschätzten zivil-militärischen „Mölders-Vereinigung e.V.“, deren Satzung Geist und Buchstaben der Inneren Führung der Bundeswehr entspricht.
Struck bekräftigte noch vor kurzem seine Haltung. Demgegenüber hatten seine vier Staatssekretäre behauptet, Mölders sei wegen Nähe zum Nationalsozialismus und zweifelhaftem Verhalten im Einsatz nicht mehr traditionswürdig – so auch die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Walter Kolbow (SPD) auf eine Kleine Anfrage der FDP im Bundestag. Sie beriefen sich auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse in einem Sondergutachten des MGFA.
Gutachten ohne neue Fakten
Dieses Gutachten enthält keine neuen Fakten, sondern bewertet Bekanntes zum Nachteil Mölders. Es vernachlässigt dabei die verfügbaren Quellen und kommt nicht zu einem abschließenden Urteil. Mölders werden beispielsweise keine Kriegsverbrechen zur Last gelegt, er wird aber ohne jeglichen Beweis einer angeblich besonders rücksichtslosen, auch gegen die Zivilbevölkerung gerichteten Operationsführung der Legion Condor zugerechnet.
Und da sein offen praktizierter christlicher Glaube nicht geleugnet werden kann, verleumdet der Verfasser, Luftwaffen-Oberstleutnant Wolfgang Schmidt, pauschal alle Katholiken im Dritten Reich. Wörtlich: „Damit (gemeint ist Mölders Haltung) kam der Dreiklang von Gehorsam, Pflichtbewußtheit und Opferwilligkeit zum Ausdruck, den die deutschen Katholiken trotz der kirchenfeindlichen Haltung des Regimes zum Grundsatz erhoben hatten, für Adolf Hitler zu den Waffen zu greifen. Die Bischöfe unterstützten sie bei diesem Tun, wenn auch nicht mit flammenden Appellen, so doch mit eindringlichen Mahnungen, die an der Legitimität des Krieges keinen Zweifel aufkommen ließen.“
Bischöfe scheuen die Diskussion
Der Verfasser hat später in öffentlicher Diskussion wiederholt, dies sei seine wissenschaftliche Bewertung des Katholizismus im Dritten Reich. Solches in einem amtlichen Dokument zu finden und von politisch Verantwortlichen übernommen zu sehen, ist atemberaubend.
Nicht allerdings für die heutigen katholischen Bischöfe, unter ihnen Militärbischof Walter Mixa, die keine Korrektur der Entscheidung verlangen um das Andenken eines ihrer treuesten Gläubigen zu schützen! Anscheinend scheuen sie jede Diskussion über die Rolle der katholischen Kirche in der damaligen Epoche.
Das MGFA hat wissenschaftlich viel geleistet, aber manche Arbeit verlor an Wert, wo ideologische Sichtweisen durchschlugen – ein Mißbrauch der eigenen Dienststellung zur politischen Einflußnahme. Es verwundert nicht, daß es, wie Kolbow einräumte, zu Kontakten zwischen dem MGFA und der Redaktion von „Kontraste“ kam.
Demokratische Praxis und Verantwortung im Amt
Was hier geschildert wird, ist eine in der Realität weit verästelte Gemengelage. Auch ist die Geschichte hier nicht zu Ende, wie zahlreiche Proteste, Petitionen, öffentliche Diskussionen und Publikationen nach der Minister-Entscheidung belegen. Aber wesentliche Fragen liegen schon an dieser Stelle auf der Hand:
Entspricht es modernem Demokratieverständnis, daß der Bundestag mit weniger als fünf Prozent seiner Mitglieder Beschlüsse faßt?
Muß für Angelegenheiten der Bundeswehr, einer in die demokratische Gesellschaft integrierten „Parlamentsarmee“, nicht ein breiterer Konsens gesucht werden?
Ist es vertretbar, daß der Bundestag das Ansehen Verstorbener pauschal beschädigt, ohne Rücksicht auf lebende Angehörige und Nachfahren?
Ist Doppelzüngigkeit eines Bundesministeriums – der Minister einerseits, seine Staatssekretäre andererseits – hinnehmbar?
Will das Verteidigungsministerium ideologisch angelegte Publikationen des MGFA dulden; fühlt sich ein Staatssekretär oder der Generalinspekteur für den wissenschaftlichen Standard und die Wahrhaftigkeit der Arbeit im eigenen Amtsbereich zuständig?
Bleibt es bei der offensichtlichen Diffamierung Mölders oder kommt es zu einer neuen, neutralen Begutachtung?
Soll die amtliche Verleumdung der Katholiken im Dritten Reich so stehen bleiben und ist das ihrer Kirche recht?
Wir haben es mit einem Lehrbeispiel für demokratische Praxis und Amtsverantwortung zu tun. Die Antworten sollten nicht schwer fallen, stehen aber noch aus.
Historischer Nachtrag
Der Ausgangspunkt für die Diffamierung Mölders war die Tragödie von Guernica. Daran war die deutsche Luftwaffe beteiligt, aber die Umstände des Angriffs einschließlich der Opferzahlen sind bis heute nicht geklärt. Einerseits gab es dort militärische Ziele, die völkerrechtskonform angegriffen werden durften, andererseits ist der Ort und die darin lebende Zivilbevölkerung ohne militärischen Zweck bombardiert worden. Unvermögen und Irrtum, wofür es Indizien gibt, oder Kriegsverbrechen, wie behauptet wurde – es ist zu hoffen, daß sich dies noch aufklären läßt.
Viele Akten zur Legion Condor sind durch Kriegseinwirkung verloren gegangen, aber das Vorhandene ergibt immerhin ein allgemeines Bild: Franco führte einen Aufstand nationaler Kräfte gegen die durch Wahlen ins Amt gekommene spanische Volksfrontregierung, die sich auf ausländische Hilfe – freiwillige Kämpfer und Militärhilfe anderer Staaten – stützen konnte. Franco bat Italien und Deutschland um militärisches Eingreifen, dem Mussolini und – zunächst zögerlich – Hitler entsprachen.
Die deutschen Kräfte waren in den ersten Kriegsphasen unzureichend, beispielsweise wurden JU 52-Transporter als Behelfsbomber eingesetzt. Im Laufe der Kampfhandlungen kamen dann modernere Waffensysteme, zum Beispiel Sturzkampfbomber, nach Spanien.
Keine Kriegsverbrechen nachgewiesen
Die Legion Condor war eine Interventionstruppe. Es handelte sich aber um reguläre Streitkräfte in einer geschätzten Größenordnung von 20.000 Soldaten – die Ablösungen eingerechnet. Das Archiv des Auswärtigen Amtes belegt eine ausdrückliche Weisung des Befehlshabers, das Völkerrecht zu beachten.
Der Truppe wurden keine Kriegsverbrechen nachgewiesen, sie ist auch nicht – wie behauptet – besonders rücksichtslos vorgegangen. Von der Volksfrontregierung beantragte Untersuchungen durch eine Kommission des Völkerbundes haben keine Verfehlungen festgestellt. Insoweit fehlt dem Bundestagsbeschluß die historische und moralische Grundlage.
Einer einseitigen Geschichtsüberlieferung wollte kürzlich wohl auch der Papst Benedikt XVI. entgegenwirken, als er zeitgleich mit der innerspanischen Debatte über die Ehrung von Opfern des Bürgerkriegs eine große Zahl von Priestern, die im Namen der Volksfrontregierung ermordet wurden, selig gesprochen hat.
Generalmajor a.D. Michael Vollstedt war Kommandeur der 2. Luftwaffendivision, zu der seinerzeit auch das damalige Jagdgeschwader „Mölders“ gehörte, und Referats- beziehungsweise Abteilungsleiter im Bundesministerium der Verteidigung und im Nato-Hauptquartier in Brüssel. Zuletzt befehligte er das Nato-Combined Air Operation Center 4 in Meßstetten. Er ist Mitglied der Mölders-Vereinigung.
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