WIEN. Nach dem Amoklauf an einem Grazer Gymnasium, bei dem ein 21jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und viele weitere schwer verletzte, hat sich die FPÖ in ihren langjährigen Forderungen nach strengeren Regelungen bei psychischer Untauglichkeit bestätigt gefühlt.
Der Täter war 2021 bei der Musterung für das Bundesheer durchgefallen – dennoch erhielt er später eine Waffenbesitzkarte. Genau vor dieser Sicherheitslücke hatten die Blauen bereits seit Jahren gewarnt.
FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann erinnerte an die gescheiterten Verhandlungen mit der ÖVP, in denen vereinbart worden sei, daß psychische Untauglichkeit beim Bundesheer auch im zivilen Bereich Konsequenzen nach sich ziehen müsse – etwa beim Waffengesetz, Führerschein oder bei der Jagdberechtigung. „Dieses wichtige Vorhaben findet sich im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos bedauerlicherweise nicht mehr wieder“, kritisierte Darmann.
Untauglich für das Militär, tauglich genug für eine Waffe?
Der Freiheitliche warnte zudem vor emotional geführten Debatten: „Die Gespräche über Verbesserungen im Waffenrecht müssen sachlich geführt werden und dürfen nicht durch die schreckliche Tat in Graz überlagert werden.“ Die FPÖ werde sich einer vernünftigen Reform nicht verschließen, jedoch gegen „reine Anlaßgesetzgebung“ auftreten. Ziel müsse es sein, bestehende Sicherheitslücken zu schließen, ohne unbescholtene Waffenbesitzer zu kriminalisieren.
Der Täter, ein früherer Schüler des betroffenen Gymnasiums, hatte die Schule abgebrochen und lebte laut Polizei sehr zurückgezogen. Seit dem Frühjahr verfügte er über eine Waffenbesitzkarte, für deren Ausstellung er einen psychologischen Eignungstest bestand – trotz seiner früheren Untauglichkeitsfeststellung beim Bundesheer. (rr)