BASEL. Eine Schweizer Mutter hat kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht zu befreien. Durch die frühzeitige Aufklärung seien keine Grundrechte der Familie verletzt, hieß es am Donnerstag in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).
Die Klägerin aus Basel hatte argumentiert, Sexualkundeunterricht komme für ihr sieben Jahre altes Mädchen zu früh. Damit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die Schulleitung lehnte den Antrag ebenso ab wie später die Schweizer Gerichte.
Unterricht soll Kinder vor Ausbeutung schützen
Die Richter am EGMR führten nun an, daß Sexualkundeunterricht dem wichtigen Ziel diene, Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Es gehe darum, schweren psychischen und körperlichen Verletzungen vorzubeugen.
Die Lehrer in der Schweiz seien gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen. Der Unterricht sei daher nicht „systematisch“ und stehe nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen.
Bereits 2011 hatte der EGMR die Klage von fünf Elternpaaren aus Nordrhein-Westfalen abgewiesen, die eine sexuelle Aufklärung in der Schule grundsätzlich ablehnten. Der Unterricht sei nicht mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar, gaben sie damals an. Die Kläger gehörten einer baptistischen Freikirche an. (ha)