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Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US-Staaten dürfen Minderheitenförderung verbieten

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US-Staaten dürfen Minderheitenförderung verbieten

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten: US-Staaten dürfen Minderheitenförderung verbieten

Clarence Thomas
Clarence Thomas
Der einzige schwarze Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Clarence Thomas Foto: picture alliance/ landov
Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten
 

US-Staaten dürfen Minderheitenförderung verbieten

Ein Gesetz des Bundesstaates Michigan, in dem sich die Bürger gegen Minderheitenförderung ausgesprochen haben, ist mit der amerikanischen Verfassung vereinbar. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gab damit den Staaten das Recht, autonom über Minderheitenförderung zu entscheiden.
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Cato, Palmer, Exklusiv

WASHINGTON. Amerikanische Bundesstaaten haben das Recht, sogenannte positive Diskriminierung zu verbieten. Das bestätigte der Oberste Gerichtshof des Landes am Dienstag in einem Grundsatzurteil zur sogenannten „affirmative action“. Das Gericht unterstrich damit die Rechtmäßigkeit eines Referendums im Bundesstaat Michigan. In diesem hatten sich die Bürger dafür ausgesprochen, daß der ethnische Hintergrund von Bewerbern nicht mehr als Auswahlkriterium an Universitäten berücksichtigt werden darf. Das Verbot von „affirmative action“ wurde damit Teil der Verfassung des Bundestaats. 2012 hatte der Sechste Appellationsgerichtshof das Referendum für ungültig erklärt mit der Begründung, das Verbot verletze die in der amerikanischen Verfassung verankerte Gleichbehandlungsklausel.

Das Urteil am Dienstag erging mit sechs zu zwei Stimmen. Auch der von Bill Clinton ernannte und als liberal geltende Richter Stephen Breyer schloß sich der konservativen Mehrheit des Gerichts an. Der Richterspruch hat auch Auswirkungen auf sieben weitere Bundesstaaten, darunter Florida und Kalifornien, die die Abstammung von Bewerbern als Auswahlkriterium an öffentlichen Bildungseinrichtungen ausschließen. In seiner Begründung deutete Richter Anthony Kennedy an, neben dem Verbot an Universitäten seien auch andere „Regierungsentscheidungen“ in Bezug auf „positive Diskriminierung“ von dem Urteil geschützt sind.

„Jahrhunderte rassischer Diskriminierung“

Das Urteil geht nicht auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit von „affirmative action“ ein, sondern stärkt die Rechte der Bundesstaaten, ihre eigenen Regelungen zu erlassen. „In diesem Fall geht es nicht darum, wie die Debatte über Bevorzugungen bestimmter ethnischer Gruppen gelöst werden sollte. Es geht darum, wer das Recht hat, sie zu lösen“, sagte Kennedy.

In einem Minderheitenvotum kritisierte die von Barack Obama ernannte Richterin Sonia Sotomayor, die selbst während ihres Studiums von „affirmative action“ profitierte, die Haltung der Mehrheit, die damit ihrer Meinung nach auf den Rechten von Minderheiten herumtrample. „Der einzige Weg, rassische Diskriminierung zu stoppen, ist es, offen darüber zu sprechen und die Verfassung mit offenen Augen gegenüber den unglücklichen Auswirkungen von Jahrhunderten rassischer Diskriminierung anzuwenden“, schrieb sie in ihrer Begründung, die sie als Zeichen des Protests von der Richterbank aus vorlas.

Haß gegen schwarzen Richter

Gegen den einzigen schwarzen Richter am Obersten Gerichtshof, Clarence Thomas, der mit der Mehrheit votierte, brach nach dem Bekanntwerden des Urteils ein Shitstorm in sozialen Netzwerken los. Zahlreiche schwarze Twitter-Nutzer beschimpften ihn als „Onkel Tom“ und „als schlimmsten Neger in der Geschichte“, der „seine eigene Rasse haßt“. (tb)

 

 

 

Der einzige schwarze Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Clarence Thomas Foto: picture alliance/ landov
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