Anzeige
Anzeige

Niederlande: Türken müssen keinen Einbürgerungstest bestehen

Niederlande: Türken müssen keinen Einbürgerungstest bestehen

Niederlande: Türken müssen keinen Einbürgerungstest bestehen

PA130084
PA130084
Niederlande
 

Türken müssen keinen Einbürgerungstest bestehen

Einwanderer aus der Türkei müssen in den Niederlanden keinen Einbürgerungstest mehr ablegen. Die bisherige Regelung verstößtgegen ein Abkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union.
Anzeige

PA130084
Windmühle in Holland: Einbindung von Türken in den europäischen Arbeitsmarkt nicht erschweren Foto: Pixelio/Claudia und Ralf Küppers

ROTTERDAM. Einwanderer aus der Türkei müssen künftig in den Niederlanden keinen Einbürgerungstest mehr ablegen. Dies hat ein Gericht in Rotterdam am Freitag entschieden, berichtet das Informationsportal NiederlandeNet.

Es gab damit der Klage zweier Türken gegen die seit 2007 geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerung in den Niederlanden statt. Demnach müssen Nicht-EU-Bürger, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden anstreben, erfolgreich einen Einbürgerungskurs absolvieren.

Laut Urteil des Gerichts verstößt diese Regelung jedoch im Falle türkischer Einwanderer gegen das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union aus dem Jahr 1980.

Kritik von Politikern

Gemäß diesem Abkommen dürfen Türken für eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr Geld bezahlen als EU-Bürger. Die Kosten in Höhe von 350 Euro für einen Einbürgerungskurs stünden somit in Konflikt mit dieser Regelung, argumentierte das Gericht in Rotterdam. 

Außerdem dürften laut dem Abkommen keine Maßnahmen erlassen werden, welche die Einbindung von Türken in den europäischen Arbeitsmarkt erschweren könnten. Genau dies wäre jedoch der Fall, wenn ein türkischer Einwanderer den Test nicht besteht.

Niederländische Politiker kritisierten das Urteil als kontraproduktiv für die Integration der Immigranten. Das zuständige Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umweltschutz kündigte an, es werde die Urteilsbegründung analysieren und danach die Möglichkeit einer Berufung in Betracht ziehen. (vo)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.
aktuelles