Nach achtjähriger Dauer ist vergangene Woche ein Rechtsstreit zwischen dem Berliner Landesverband der Partei Die Republikaner (REP) und dem Land Berlin zu Ende gegangen, indem jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Berufung des Landes gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 1998 abgelehnt hat (JF 16/06). Die Richter hatten damals bereits das Land dazu verurteilt, die weitere Beobachtung des Landesverbandes mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu unterlassen, und festgestellt, daß die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des Jahres 1997 rechtswidrig war. Was die Beobachtung der Republikaner angeht, hatten die Prozeßbeteiligten das Verfahren bereits für erledigt erklärt, da diese Praxis seit 1999 nicht mehr angewandt wurde. Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht ist nach Ansicht des Gerichts jedoch rechtswidrig gewesen, „weil das Gesamtbild der Partei auf der Grundlage der Behördenerkenntnisse nicht die Feststellung ermöglicht habe, sie verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen“. Das Land als Beklagte hatte argumentiert, es habe ausreichende „Anhaltspunkte“ gegeben, die die Erwähnung der Partei gerechtfertigt hätten; das Gericht stellte jedoch fest, daß „Anhaltspunkte“ nicht gleichbedeutend mit „Sachverhalten“ seien. Sowohl der Berliner Landesverband als auch der Bundesvorstand der Republikaner werten das Urteil als „richtungweisenden Beschluß“ und eine Stärkung des Rechtsstaates. Mit der Entscheidung des OVG sei belegt worden, „daß der Verfassungsschutzbericht eine reine Ansammlung von Vermutungen und Meinungen darstellt, jedoch keine wirklichen Fakten und Beweise dargelegt werden“, sagte der Landesvorsitzende Peter Warnst. Sein Verband prüfe, „welche Möglichkeiten der Durchsetzung schadensersatzrechtlicher Ansprüche bestehen.“ Der Bundesvorsitzende Rolf Schlierer kommentierte das Urteil mit der Feststellung, die Berliner Richter hätten „dem parteipolitischen Mißbrauch des Verfassungsschutzes“ ein Ende bereitet. Beobachtung auch in anderen Bundesländern Schlierers Stellvertreterin im Bundesvorstand, Ursula Winkelsett, bestätigte auf Anfrage der JUNGE FREIHEIT, daß die Republikaner planten, jetzt auch gegen die Erwähnung in anderen Verfassungsschutzberichten gerichtlich vorzugehen. Derzeit wird die Partei in den übrigen Bundesländern, in denen sie politisch aktiv ist, auch in den Verfassungsschutzberichten erwähnt. Der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz erwähnt die Republikaner ebenfalls mit der Begründung, es seien „tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen zu verzeichnen“, über die das Bemühen, „der Partei eine demokratische Fassade zu verleihen, … nicht hinwegtäuschen“ könne. In den Jahren 1993 und 1994 waren die Republikaner vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart noch mit dem Versuch gescheitert, die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg zu verhindern.