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Der Anteil des Politischen

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Mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde der JUNGEN FREIHEIT gegen das Land NRW beschäftigt sich auch die renommierte Neue Juristische Wochenschrift (NJW, Heft 40 vom 29. September 2005). Unter der Überschrift „Eine Lanze für die Pressefreiheit“ widmet sich der ehemalige Vorsitzende Richter Günter Bertram dabei auch den politischen Implikationen der Auseinandersetzung. „Daß Recht und Politik miteinander verwoben sind, ist eine Binsenwahrheit“, schreibt Bertram. „Aber die Mischung der Elemente unterliegt Schwankungen; im vorliegenden Falle ist der Anteil des rein Politischen extrem hoch. Deshalb muß diesem Eingriff in die Sphäre gesellschaftlicher Freiheit, der offenen, kontroversen Kommunikation ein rasches Ende bereitet und der Verfassungsschutz wieder auf seine eigentlichen Aufgaben beschränkt werden.“ Der inzwischen von CDU und FDP geführten Landesregierung in Düsseldorf sollte dieser Schritt eigentlich leichtfallen, so Bertram. Der Jurist gibt allerdings auch zu bedenken, daß gerade „Bürgerliche“ sich schwertun, „Kampagnen gegen Rechts“, wie vom früheren NRW-Innenminister betrieben, „abzublasen, weil sie fürchten, dann selbst in die Schußlinie zu geraten“.

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