Der Kalender hat es diesmal mit dem Einzelhandel gut gemeint. Das Ladenschlußgesetz verbietet zwar an den Adventssonntagen den innerstädtischen Kaufrausch, allerdings nur im Dezember. Vor allem Christen liefen deshalb vergangene Woche Sturm dagegen, daß dem Mammon gehuldigt werden konnte – schließlich begann das Kirchenjahr bereits im November. In Frankfurt am Main wehrten sich die Kirchen dagegen, indem sie dieses nicht mit dem Großen Stadtgeläut begrüßten. In Sachsen hat der Wirtschaftsminister den Kommunen freigestellt, wie sie die Ladenöffnungszeiten vor Weihnachten regeln – mit dem Effekt, daß in vielen Kreisen und Städten eingekauft werden kann. In Chemnitz hat die Entscheidung der Stadtväter für die Ladenöffnung im ganzen Stadtgebiet nun den Zorn des Superintendenten Andreas Conzendorf hervorgerufen. Aus Protest soll an den folgenden drei Sonntagen auf das Geläut der Kirchenglocken verzichtet werden. Einzig die helle Beerdigungsglocke soll die geschäftige Vorweihnachtsatmosphäre ermahnen. Schließlich werde „ein Stück Leben beerdigt“, so der oberste Protestant. „Der Handel hat die Sonntagsöffnung mit der Belebung der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes begründet“, so Conzendorf zur JF, doch nun finde diese in den Einkaufzentren am Stadtrand statt. Um dagegen zu protestieren, „darf man auch ein bissel auf die Pauke hauen“.