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Wer Brände legt, will töten

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Der Prozeß gegen die drei mutmaßlichen Mitglieder des „kommando freilassung aller politischen gefangenen“ (JF 46/03) verlief ganz nach dem Geschmack der breiten linken Unterstützerszene aus der gesamten Bundesrepublik. In dem Prozeß gegen die drei Angeklagten Marco H. (24), Daniel W (22) und Carsten S. (23), denen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wurde, ging es um mehrere Brandanschläge. Diese trafen das sachsen-anhaltinische Landeskriminalamt, den Bundesgrenzschutz, die Telekom und eine Mercedes-Niederlassung. Bei allen Anschlägen entstanden erhebliche Sachschäden. Im Rahmen der Ermittlungen wurden zudem zusätzliche skandalöse Details bekannt. So wurde nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft einer der Verdächtigen im Vorfeld der Ermittlungen von einer PDS-Landtagsabgeordneten informiert. Außerdem wurde eine vom Bund im „Kampf gegen Rechts“ geförderte Einrichtung, das Alternative Jugendzentrum Dessau, ebenfalls durchsucht. Seitens der Presse herrschte ein bemerkenswertes Desinteresse an solchen Fakten. Dann änderte sich die Situation Mitte November schlagartig. Die Haftbefehle der drei mutmaßlichen Brandstifter wurden plötzlich außer Kraft gesetzt. „Zum ersten Mal wurden unsere Genossen nicht in Handschellen in den Saal geführt und zu jeder Prozeßpause in Einzelzellen gesperrt“, jubelte die eigens gegründete „Soligruppe“ für die drei Angeklagten in ihrem regelmäßig erscheinenden Prozeßbericht. Der Grund für die plötzliche Kursänderung des Gerichts, von der nach eigenen Angaben selbst die Bundesanwaltschaft überrascht wurde, ist für die wenigen Beobachter der Verhandlung, die nicht zur Sympathisantenszene gehören, schwer nachvollziehbar. Da sich das „kommando freilassung aller politischen gefangenen“ bereits vor der Festnahme der drei Verdächtigen aufgelöst habe, sei der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nur schwerlich zu halten. Als Konsequenz hatte das Oberlandesgericht die Haftbefehle aufgehoben. In der linken Unterstützerszene wurde dies bereits wie ein Sieg gefeiert. „Das ist zwar nur ein Zwischenschritt zum eigentlich notwendigen Freispruch, aber dennoch ein tolles Gefühl“, frohlockt die „Soligruppe“. Die Junge Welt berichtet gar zufrieden von einem „Teilerfolg vor Gericht“. Die Angeklagten sind alles andere als „Topterroristen“ Auch der letzte Akt um die drei „Elb-Terroristen“, wie sie mittlerweile in den spärlichen Presseberichten genannt wurden, ging gewohnt still und unaufgeregt von statten – zumindest, was das öffentliche Interesse betraf. Marco H. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, Daniel W. nur zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, und Carsten S. wurde „trotz berechtigter Zweifel“ freigesprochen. S. habe eben „offenbar besser vorgesorgt als die anderen“, so der Richter in der Begründung. Zwar ließ er auch keinen Zweifel an der kriminellen Energie der Angeklagten aufkommen – allerdings seien sie auch alles andere als „Topterroristen“. „Wer Brände legt, will töten“, hieß es allerdings unmißverständlich in der Begründung der milden Urteile. Die linskextremistischen Prozeßbeobachter der „Soligruppe“, einer von der ebenfalls extremistischen „Roten Hilfe“ ins Leben gerufenen Unterstützergruppe, schäumten indessen vor Wut über die Urteile. Ein „derart arrogantes und herablassendes Verhalten sowohl gegenüber den Angeklagten als auch dem Publikum war schier nicht auszuhalten“, heißt es im Prozeßbericht der „Soligruppe“ vom 16. Dezember 2003. Das eigentlich Bemerkenswerte am Prozeß, der so richtig niemanden vom Hocker riß, ist auch weniger das Urteil als das enorme Engagement der Unterstützerszene in der ganzen Republik. Der Prozeß wirkte anscheinend heilsam nach innen für einen Reorganisierung der linsextremistischen Szene. Bereits unmittelbar nach Urteilsverkündung demonstrierten etwa 30 Anhänger der drei Angeklagten unter dem Motto „Freiheit für Marco und Daniel!“ in Nürnberg – allerdings kam es zu keinen Zusammenstößen mit der Polizei. „Bullen waren mal wieder zu lahm“, heißt es in einem Demo-Bericht dazu. Um die finanzielle Unterstützung der drei künftigen „Märtyrer“ zu sichern und auszubauen, wurde gar eine eigene Merchandising-Palette angelegt. Buttons, T-Shirts („Befreiung aller politischen Gefangenen“), sogar eine eigene Musik-CD wurde für die Vermarktung produziert. Die gewalttätige Autonomenszene nutzte den Prozeß indes geradezu als Jungbrunnen – längst geht es nicht mehr um das Schicksal dreier krimineller Brandstifter. Unabhängige Prozeßbeobachter machen das vor allem daran fest, daß das Engagement der linken Unterstützer sich alles andere als günstig für die Angeklagten auswirken mußte. Hinter vorgehaltener Hand wurden die Taten bejubelt, es gab keine Distanzierung von Gewalt. Auch künftig wird die linksextremistische Szene noch genug Gelegenheit zum Trittbrettfahren haben – sowohl die Anklage als auch die Verteidigung haben bereits kurz nach Urteilsverkündung angekündigt, in Revision zu gehen.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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