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Tarifliche Mißtöne

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Das Leben ist ungerecht.“ Dies dachten sich 16 Mitglieder des Bonner Beethoven Orchesters, wenn sie in Anbetracht ihres Repertoires die Arbeitszeiten innerhalb der philharmonischen Gemeinschaft betrachteten. Denn die alten Meister Mozart, Haydn und selbst ihr Namenspatron haben ihre Partituren nicht nach egalitären Gesichtspunkten angefertigt und verlangen insbesondere den Streichern mehr ab als den Bläsern oder gar dem oftmals bespöttelten Triangelspieler. Die Geiger wollten sich mit diesem systemimmanenten Schicksal nicht zufriedengeben und zogen – unter Mißbilligung ihrer flötenden und paukenden Kollegen – gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt Bonn, vor das dortige Arbeitsgericht. „Wir sind ein Rechtsstaat. Wenn sich jemand benachteiligt fühlt, kann er das überprüfen lassen“, argumentierte ein Kläger. So bleibt zu hoffen, daß die Richter im Sinne der tariflichen Gleichstellung wenigstens die „ungerechten“ Partituren unangetastet lassen.

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