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Ein unklarer Kompromiß

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Ein unklarer Kompromiß

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Das Oberste Gericht der Ukraine hat die Stichwahl vom 21. November für ungültig erklärt und empfohlen, die Wahlen bis zum 26. Dezember „in gewisser Form“ zu wiederholen. Premier Viktor Janukowitsch erklärte sich bereit, erneut anzutreten. Die äußerst energische Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko sagte hingegen schon voraus, daß Ex-Premier Viktor Juschtschenko die Wahl gewinnen werde. Doch unter welchen Bedingungen sie stattfindet, ist unklar. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist fraglich, ob das Gericht aufgrund der Prüfung von nur acht Wahlbezirken überhaupt die gesamte Wahl für ungültig erklären durfte. Ebenso zweifelhaft erscheint die Entscheidung des Gerichts, die Stichwahl in allen Wahlbezirken zu wiederholen und nicht nur in jenen, in denen die Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Auch ist es zumindest bedenklich, nur die Stichwahl und nicht die gesamte Wahl zu wiederholen. Gegen alle diese Entscheidungen könnte jeder betroffene Wahlberechtigte, das Parlament, der Ministerpräsident oder der amtierende Präsident das ukrainische Verfassungsgericht anrufen. Und auch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wäre offen. Der Vorsitzende des Gerichts, Anatoli Jarema, erklärte zwar, eine Berufung sei nicht möglich. Aber zur Anrufung des Verfassungsgerichts und den anderen Möglichkeiten schwieg er, wohl aus gutem Grund. Entsprechende Forderungen kamen aber bereits aus der Janukowitsch-treuen Ost-Ukraine. Abgeordnete des Parlaments monierten, das Gericht habe mit der Festsetzung von Art und Termin der erneuten Stichwahl neues Recht gesetzt und damit in die Kompetenz des Parlaments eingegriffen. Noch bedenklicher scheint die Forderung der Opposition, die erneute Stichwahl nach einem geänderten Wahlgesetz durchzuführen, was bedeuten würde, die zweite Wahlrunde nach einem anderen Wahlrecht durchzuführen als die erste. Doch möglicherweise versinken alle solche Bedenken aus rechtlicher Sicht in einem großen Kompromiß, der die Kompetenzen des künftigen Präsidenten auf mehr repräsentative Funktionen beschränkt, wie sie etwa der deutsche Bundespräsident hat, dafür aber Forderungen der Opposition nach einem geänderten Wahlrecht und einer neuen Wahlkommission Rechnung trägt. Der dritte „Runde Tisch“ endete allerdings ohne Ergebnis. Doch wer möchte schon darauf wetten, daß sich in Kiew alle an solche Absprachen halten? Vor allem sollte man sich nicht täuschen: Wer immer die Wahlen verliert, könnte die rechtlichen Mängel benutzen, um erneut gerichtlich gegen das Ergebnis vorzugehen. Eins steht fest: Auch Juschtschenko geht es vor allem um die Macht, und der Westen, sprich die USA, hat ihm dabei auf vielfache Weise – nicht zuletzt finanziell – geholfen.

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