Am Dienstag wurde in Berlin der Prozeß gegen zwei ehemalige Obristen der Staatssicherheit wegen Tötung des DDR-Gegners Michael Gartenschläger eröffnet. Gartenschläger wurde in der Nacht zum 1. Mai 1976 an der Grenze von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg nahe Lauenburg an der Elbe bei dem Versuch, eine Selbstschußanlage zu demontieren, von DDR-Grenzern erschossen (JF 33/01). Die Staatsanwaltschaft wirft den 70 und 61 Jahre alten früheren MfS-Offizieren vor, die „Festnahme oder Vernichtung“ Gartenschlägers geplant und befohlen zu haben. Hinter der Liquidierung stand laut Anklage die persönliche Rache von Stasi-Chef Mielke, der nicht verwinden konnte, daß es dem ehemaligen politischen Häftling Gartenschläger gelungen war, vom Westen aus zwei Sprengminen des Typs SM70 abzubauen und der Öffentlichkeit im Spiegel zu präsentieren. Die Verteidigung des angeklagten Oberst hält den Vorwurf des Totschlags für unzutreffend, da der Tod Gartenschlägers nicht geplant gewesen sei. Vielmehr habe die Tötung dem Ansehen der DDR geschadet. Im März 2000 waren bereits die damaligen Todesschützen vom Landgericht Schwerin freigesprochen worden, da ihre Behauptung, in Notwehr geschossen zu haben, nicht widerlegt werden konnte. Die Schützen waren seinerzeit von Mielke persönlich für ihren „Erfolg“ belobigt worden.