Anzeige
Anzeige

Stammzellen spalten das Parlament

Stammzellen spalten das Parlament

Stammzellen spalten das Parlament

 

Stammzellen spalten das Parlament

Anzeige

Eine Woche vor der Entscheidung des Bundestages am 30. Januar über den Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken sind die Gräben zwischen Befürwortern und Kritikern der Embryonenforschung tiefer denn je. Der Ausgang der Abstimmung gilt wegen der geplanten Aufhebung des Fraktionszwangs als offen. Den Abgeordneten liegen unterschiedliche Empfehlungen vor. Der von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) einberufene Nationale Ethikrat hat sich für einen Import unter strengsten Auflagen ausgesprochen, während die Enquete-Kommission des Bundestages dies ablehnt. Uneinigkeit herrscht auch unter den Kabinettsmitgliedern. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will die Forschung an embryonalen Stammzellen „nach strengen Regeln“ zulassen. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin lehnt den Import von Stammzellen zu Forschungszwecken aus ethischen Gründen ab. In der Union gibt es ebenfalls sehr unterschiedliche Meinungen. Ein Papier von Ex-Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) und der Fraktions-Vizechefin Maria Böhmer (CDU) spricht sich für den Import zu Forschungszwecken unter strengsten Auflagen aus. Währenddessen hat eine Gruppe von Unionsabgeordneten einen weitergehenden Antrag vorgelegt mit dem Ziel, neben dem Import auch die Herstellung von Stammzellen in Deutschland zu ermöglichen. In dem Antrag heißt es, der Bundestag solle „die rechtlichen Grundlagen für die Etablierung von eigenen Stammzellinien in Deutschland schaffen“. Zu den Erstunterzeichnern gehören unter anderen die Parlamentarier Katherina Reiche, Peter Hintze, Friedbert Pflüger, Peter Altmaier und Ursula Heinen. Die Abgeordneten befürworten mit ihrer Initiative zwar eine Einfuhr von Stammzellen aus dem Ausland, halten dies langfristig aber für nicht ausreichend. „Zur Zeit ist nicht abzusehen, ob die im Ausland bereits etablierten Stammzellinien ausreichend stabil sind“, heißt es in dem Papier. Deswegen dürfe auf die Möglichkeit der Herstellung in Deutschland „nicht von vornherein verzichtet werden“. Dagegen hat sich der Vizechef der Ethik-Enquetekommission des Bundestages, Hubert Hüppe, für ein Moratorium ausgesprochen. Ein Moratorium könne „angesichts der Mehrheiten in den einzelnen Fraktionen vielleicht der Kompromiß“ sein, sagte der CDU-Parlamentarier am Montag dieser Woche der Saarbrücker Zeitung. Er verwies auf ein neues Positionspapier der Schwesterpartei CSU. Darin wird die Forschung an embryonalen Stammzellen an die Bedingung geknüpft, daß vorher erst alle Möglichkeiten der Forschung an tierischen und adulten (erwachsenen) Stammzellen ausgeschöpft werden. Da diese Möglichkeit bisher nicht ausgeschöpft worden sei, sei nach dem Papier derzeit auch kein Import menschlicher embryonaler Stammzellen möglich, sagte Hüppe. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt will dem Import von Stammzellen zustimmen. Es gehe um „den hohen ethischen Anspruch der Hilfe für Menschen“, sagte er am Dienstag der Rheinischen Post. Bei einem Nein zur Stammzellforschung werde einkalkuliert, daß in Zukunft für Kranke in Deutschland Medikamente aus anderen Ländern bestellt würden, die Ergebnis genau dieser Forschung seien. Das halte er für nur schwer vertretbar. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, forderte den Bundestag auf, die Embryonen-Forschung moralisch eindeutig zu verurteilen. Die Grünen seien nahe der Haltung der beiden großen Kirchen in dieser Frage. Der Import solle so weit wie verfassungsrechtlich möglich unterbunden werden. Die Kirchen haben die Abgeordneten um ein klares Votum für den Schutz von Embryos gebeten. Eine Alternative sei die verstärkte Forschung an adulten Stammzellen, heißt es in einem vorige Woche veröffentlichten Brief des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, an alle Parlamentarier. Von Anfang an müsse es Würde und Schutz für den Menschen geben. Ein künstlich erzeugter Embryo habe Lebensrecht und uneingeschränkten Lebensschutz „vom Zeitpunkt der Befruchtung an“. Eine Entscheidung, die den Lebensbeginn zu einem späteren Zeitpunkt ansetzt oder ein lediglich abgestufter Lebensschutz für den frühen Embryo steht nach Meinung der beiden Vorsitzenden unter ethischen Gesichtspunkten „auf schwankendem Boden“. An sich wünschenswerte Therapie- oder Heilungsmöglichkeiten für schwere Erkrankungen dürften nicht losgelöst von den Methoden gesehen werden, mit denen man sie entwickelt. Forschungsmethoden, die eine „Vernichtung embryonaler Menschen“ beinhalten, bezeichnen die beiden Kirchenvertreter als „inakzeptabel“.

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.