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Referendum: Slowenen stimmen gegen Liberalisierung des Familienrechts

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Referendum
 

Slowenen stimmen gegen Liberalisierung des Familienrechts

Die Slowenen haben sich ein einer Volksabstimmung gegen die Einführung von weiteren Privilegien für Homosexuelle ausgesprochen. Insgesamt stimmten 54,8 Prozent der Wähler am Sonntag gegen die Einführung eines neuen liberalen Familienrechtes.
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Familie: Slowenen stimmen gegen Homo-Ehe Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

LAIBACH. Die Slowenen haben sich ein einer Volksabstimmung gegen die Einführung von weiteren Privilegien für Homosexuelle ausgesprochen. Insgesamt stimmten 54,8 Prozent der Wähler am Sonntag gegen die Einführung eines neuen liberalen Familienrechtes. Die Wahlbeteiligung lag nach Angaben des slowenischen Fernsehsenders RTV bei knapp 30 Prozent.

Die abgelehnte Gesetzesvorlage sah neben dem Verbot von körperlicher Bestrafung für Kinder unter anderem die Einführung von Lebenspartnerschaften für homosexuelle Paare vor. Diese sollten der Ehe mit Ausnahme des Namens in allen Punkten gleichgestellt werden. Auch hätten Homosexuellen so die Kinder ihrer Partner adoptieren können.

Initiatoren beschweren sich über zahlreiche „Unwahrheiten“

Die drei im Parlament vertretenen christlich-konservativen Parteien und Vertreter aller Religionsgemeinschaften zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. Bedauert wurde lediglich, daß es zu diesem Thema überhaupt ein Referendum gegeben habe. Wer die Vielfalt der Gesellschaft wolle, müsse auch die Einstellung vieler Slowenien in der Familienpolitik respektieren, teilte die Slowenische Volkspartei mit.

Auch die Vertreter der Katholischen, Orthodoxen und Evangelischen Kirche forderten die Initiatoren der Kampagne für das neue Familienrecht auf, sich dem Ergebnis zu beugen. Dessen Koordinator, Miha Lobnik, betonte unterdessen, das Ergebnis habe auch gezeigt, daß viele Slowenen über ein differenziertes Familienbild verfügten.  Er kritisierte jedoch die zahlreichen „Unwahrheiten“, die über sein Anliegen verbreitet worden seien.

Nach der Volksabstimmung ist es für ein Jahr nicht möglich, den Gesetzesentwurf im Parlament beraten zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist kann er jedoch erneut zur Abstimmung gestellt werden. (ho)

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