BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Frontsänger der Band Rammstein, Till Lindeman,n eingestellt. Dabei ging es um den Verdacht des Begehens von Sexualstraftaten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Auswertung der Beweismittel habe keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe erbracht, daß Lindemann mehrere Frauen mit Drogen betäubt und dann sexuell mißbraucht habe
„Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt“, folgerten die Ermittler. Auch die Hinweise über Mißbrauch einer 15jährigen, die eine sexuelle Beziehung mit dem weitaus älteren Sänger eingegangen sein soll, erhärteten sich nicht – denn die Zeugin blieb anonym und konnte daher nicht vernommen werden.
Ebenso habe die Auswertung von Unterlagen litauischer Behörden zu den aus den Medien bekannten Vorwürfen der Nordirin Shelby Lynn keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten ergeben. „Auch im Übrigen ergaben sich aus den Unterlagen keine Hinweise auf eine etwaige unfreiwillige Einnahme von Betäubungsmitteln oder nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr beziehungsweise sexuelle Handlungen im widerstandsunfähigen Zustand“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Lindemanns Anwalt geht weiter gegen rechtswidrige Verdachtsberichterstattung vor
Lindemanns Anwalt zeigte sich erfreut über die Entscheidung. „Die rasche Einstellung des gegen meinen Mandanten geführten Ermittlungsverfahrens belegt, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise beziehungsweise Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“ Die „schwerwiegenden Vorverurteilungen“ seines Mandanten hätten „keine Grundlage“ gehabt.
Die Anwaltskanzlei kündigte an, weiterhin gegen unzulässige Darstellungen in den sozialen Medien sowie rechtswidrige Verdachtsberichterstattung vorzugehen. Bereits im Juli hatte das Landgericht Hamburg dem Spiegel teilweise untersagt, den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe Frauen auf Konzerten mit K.o.-Tropfen, Drogen oder Alkohol sexuell gefügig gemacht. (ca)