HAMBURG. Medien und Verlagen ist es nicht erlaubt, Artikel ihrer Autoren in angeblich „geschlechtergerechte Sprache“ umzuschreiben, wenn diese das nicht wollen. Das entschied jetzt das Landgericht Hamburg und gab damit einer Frau Recht, die sich dagegen wehrte, daß in ihrem Artikel aus „Zeichner“ eine „zeichnende Person“ gemacht wurde. Dies muß nun in der Online-Fassung wieder geändert werden.
Die Kunsttherapeutin Sabine Mertens hatte im Oktober 2021 den Verlag „Manager Seminare“ verklagt. Die Redaktion des dort erscheinenden Coaching-Magazins „Training aktuell“ hatte die strittigen Änderungen an Mertens‘ Text vorgenommen. Dabei hatte diese mehrfach darauf hingewiesen, daß sie mit der gegenderten Fassung nicht einverstanden ist.
Daraufhin hatte die Redaktion der Autorin, die sich im „Verein Deutsche Sprache“ (VDS) gegen das Gendern engagiert, zugesichert, die geschlechtsneutralen Wörter nicht abzudrucken. Nachdem Mertens den Text freigegeben hatte, fügte der Verlag sie aber wieder ein.
Laut Landgericht Hamburg sei es unstrittig, daß der Verlag damit gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen habe. Mertens freut sich über die von ihr erstrittene Entscheidung: „Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors.“ (fh)