Eine junge Studentin wird Mitte Oktober in Freiburg nachts auf dem Heimweg vergewaltigt und ermordet. Noch immer konnte der Täter nicht gefaßt werden, von ihm fehlt jede Spur. Wobei, das ist nicht ganz richtig. Die Polizei hat eine Spur. Sie konnte eine DNS sichern.
Doch bei der Fahndung sind ihr die Hände gebunden. Es wäre möglich, den Täterkreis einzugrenzen, durch eine Untersuchung der DNS auf Herkunft, Haarfarbe, Augenfarbe und Größe. Aber das ist nicht erlaubt. Aus falsch verstandener politischer Korrektheit.
Veraltete Bestimmung
Die Strafprozeßordnung verbietet es der Polizei, die DNS dahingehend auszuwerten, ob es sich bei dem Mörder um einen Europäer, einen Afrikaner oder einen Asiaten handelt, aufgrund einer über 20 Jahre alten Bestimmung aus einer Zeit, in der die Untersuchung des genetischen Fingerabdrucks noch in ihren Kinderschuhen steckte.
Vieles von damals ist heute überholt. Dennoch behindert der entsprechende Paragraph bis heute die Aufklärung von Verbrechen. Schlimmer noch: Er verhindert sie sogar teilweise. Lediglich das Geschlecht darf bestimmt und ein Abgleich mit der Datenbank des Bundeskriminalamts vorgenommen werden, um zu prüfen, ob die DNS auch mit anderen Verbrechen in Verbindung gebracht werden kann. Letzteres jedoch verlief negativ.
Es mag gute Gründe dafür geben, an die Auswertung von DNS-Spuren hohe gesetzliche Hürden anzulegen, doch im konkreten Fall ist es sehr wahrscheinlich, daß die DNS vom Täter stammt. Deswegen greifen Argumente wie der Schutz von Persönlichkeitsrechten auch zu kurz.
Der Täter könnte wieder morden
Und was ist mit möglichen weiteren Opfern? Immerhin könnte es sich um einen Serientäter handeln und solange dieser nicht gefaßt ist, besteht die Möglichkeit, daß er wieder mordet. Hier geht es um den Schutz der Gesellschaft. Darum, weitere Verbrechen zu verhindern.
Nur wenige Wochen nach der Tat wurde bei Freiburg eine weitere junge Frau vergewaltigt und getötet, und auch wenn die beiden Taten möglicherweise nicht zusammenhängen, ist die Angst bei vielen Frauen in Freiburg groß. Wer möchte noch abends alleine vor die Tür gehen oder am hellichten Tag im Wald joggen, wenn er weiß, daß mindestens ein, wenn nicht sogar zwei Mörder frei herumlaufen und die Polizei nicht einmal weiß, ob dieser schwarz oder weiß, südländisch oder deutsch, blond oder schwarzhaarig ist? Und das, obwohl sie in der Lage wäre, genau das herauszufinden.
Was ist mit den Angehörigen?
Und haben nicht auch die Eltern des Opfers ein Recht darauf, daß alles menschenmögliche getan wird, den Mörder ihrer Tochter zu finden?
Es ist eine Sache, wenn die Politik die Polizei dazu anhält, aus Gründen der politischen Korrektheit bei der Täterbeschreibung die Herkunft nicht öffentlich zu nennen. Wenn die politische Korrektheit aber die Polizei daran hindert, ihren Job zu machen und effektiv nach Tätern zu fahnden, kann das tödlich enden. Spätestens dann, wenn der Mörder wieder zuschlägt.