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Zerrupfte Grundrechte

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Sachsens Regierung will den „Mißbrauch des Demonstrationsrechts“ durch Rechtsextremisten durch eine Verschärfung des Versammlungsrechts unterbinden. Treffender ist es wohl zu sagen, sie will den Gebrauch des Demonstrationsrechts verhindern. Denn was die Landesregierung an Einschränkungen der Versammlungsfreiheit beschlossen hat, läßt von dem Grundrecht nicht mehr viel übrig und geht deutlich über das hinaus, was das Versammlungsgesetz den Ländern an Einschränkungen gestattet. Denn danach darf eine Versammlung, die an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert, verboten werden, wenn zu befürchten ist, daß durch die Versammlung die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. In Sachsen zählt zu diesen Orten bald sogar das Leipziger Völkerschlachtdenkmal, das bekanntlich an die Völkerschlacht 1813 erinnert und nicht an Opfer des Nationalsozialismus. Und scheinbar hat in Sachsen jede Kriegsgräberstätte überregionale Bedeutung. Und gleich an sieben Tagen sollen Demonstrationen verboten sein, unter anderem am 9. November, dem Tag des Mauerfalls. Vielleicht ist das alles ja nicht so schlimm, denn im Land Sachsen haben schon einmal verbotene Demonstrationen eine Wende herbeigeführt.

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