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Pressearbeit zum Schämen

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Der Vorwurf an das Ludwigshafener Regionalblatt Rheinpfalz ist nicht von Pappe: Nichts Geringeren als eines Verstoßes gegen Artikel 3 des Grundgesetzes und des Pressekodexes hätten sich die Journalisten schuldig gemacht, konkret einer Benachteiligung wegen Behinderung, ginge es nach dem Zweibrückener Kommunalpolitiker Thomas Ballbach. Dabei hat die Rheinpfalz am 29. November nur die Pressemitteilung des Stadtverbandes Zweibrücken der Linkspartei abgedruckt, allerdings im Wortlaut. Im Lokalteil kündet es dort: „die Linke Zweibrücken Traf Sich am 21,11,2008 in der gestüdschenke zur auserordentlichen mitgliederfersamlung“. Außerdem stand die „neu Wahl“ an, da die ehemalige Vorsitzende zurückgetreten sei, „so das dieser Posten markant blieb“. Ballbach sieht sich im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes nun benachteiligt, da er wegen eines Handicaps lächerlich gemacht werde. Schließlich leide er an einer angeborenen Rechtschreibschwäche. „Wer will, daß auch Menschen mit einer Behinderung am politischen Leben teilnehmen, darf so nicht mit jemanden umgehen“, klagt der Linkspartei-Politiker. Die Redaktion des Blattes bedauerte daraufhin, daß „der Eindruck entstanden sein sollte“, sie habe einen Behinderten lächerlich machen wollen. Man habe sogar per E-Post und auch telefonisch nachgehakt. Ballhaus verneinte dabei explizit die Frage, ob er Legastheniker sei. Deshalb „mußte die Redaktion davon ausgehen, daß die Pressemitteilung in dieser Form beabsichtigt war“. Der Streit schwelt nun weiter, wer den höheren Grad der Unprofessionalität bewiesen hat – die Redakteure oder die Presseabteilung der Linkspartei.

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