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Schwere Geländewagen höher besteuern?

Schwere Geländewagen höher besteuern?

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Schwere Geländewagen höher besteuern?

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Schwere Geländewagen sollten endlich mit einer höhe-
ren Steuer belegt werden – wie dies jetzt auch von der Bundesregierung geplant wird. Die sogenannten „Sport Utility Vehicles“ (SUV) haben zudem einen astronomisch hohen Kraftstoffverbrauch von mehr als 15 Litern auf 100 Kilometern. Ich finde, daß ein solcher Umgang mit Energieressourcen unvertretbar ist. Ich habe Verständnis dafür, daß zum Beispiel ein Förster mit einem Geländewagen fährt. Aber wenn in Hamburg oder anderen Großstädten zum Brötchenholen der Geländewagen zum Einsatz kommt, ist das Unverständnis groß. Denn der erhöhte Kraftstoffverbrauch dieser Karossen mündet in einem sehr hohen Kohlendioxidausstoß, welcher das globale Klima in Bangladesh oder irgendwo auf der Erde beeinflußt. Ich bin immer noch der Meinung, daß man an diesem Typ Wagen wesentlich mehr an den Kraftstoffpreis koppeln sollte. Je mehr ein Motor verbraucht, desto teurer müßte das Benzin sein. Das ist beispielsweise über eine Chipkarte denkbar, die dafür eingeführt werden müßte. Es muß sich noch mehr rechnen, daß man ein Auto mit einem Drei-Liter-Verbrauch fährt anstatt mit einem Geländewagen Steuern zu sparen sucht, der mehr als 2,8 Tonnen wiegt. Die Automobilbranche wird sicherlich klagen, daß ihr Geschäft im Falle einer höheren Besteuerung dieser Autos in dem Bereich einbräche. Die Frage ist, ob man überhaupt diese schweren Geländewagen konstruieren muß, die künstlich aufgelastet werden. Würde die Autoindustrie nicht auch gut zurecht kommen, wenn kleinere Autos gebaut würden? Ich kann mir nicht vorstellen, daß es den Konzernen besser geht, je größer die Autos werden. Man muß das langfristig betrachten: Wie können wir unsere Ressourcen schonen? Öl und andere Festbrennstoffe sind begrenzt und halten nicht ewig. Wir müssen uns heute überlegen, wie wir möglichst lange damit auskommen und damit haushalten. Prof. Dr. Mojib Latif ist Klimaforscher und Professor für Meteorologie am Kieler Institut für Meereskunde. Die Frage sollte nicht lauten, ob schwere Geländewagen höher besteuert werden sollen, sondern ob man die für mittelständische Unternehmen derart wichtigen kleinen Transportfahrzeuge höher besteuern will. Bei dieser Diskussion darf nicht vergessen werden, daß von einer Gesetzesänderung alle Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die zur Beförderung von Gütern oder Personen geeignet sind, betroffen wären. Nur ein geringer Anteil davon sind schwere Geländewagen. Die anderen sind die so immens wichtigen „Lastesel“ des Mittelstandes. Ungeachtet der eventuell höheren Steuerlast für den Mittelstand muß vor allem Klarheit herrschen. Vor dem Kauf eines Pkw muß der Käufer die dafür zu entrichtende Steuerlast kennen. Der Bundesfinanzhof hat bereits Ende der neunziger Jahre klargestellt, daß die oben genannten Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen aufgrund der bestehenden Regelungen im Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Straßenverkehrszulassungs­ordnung in Abhängigkeit von ihrem Gesamtgewicht zu besteuern sind. Da ein großer Teil der betroffenen Fahrzeuge in mittelständischen Betrieben gewerblich genutzt wird, sollte der Gesetzgeber vor Änderung der dem BFH-Urteil zugrunde liegenden Gesetze sehr gründlich überprüfen, ob man diese in der heutigen Wirtschaftslage wirklich mit einer weiteren Steuererhöhung belasten will. Zumal der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch der betroffenen Fahrzeuge seit 1990 um über 30 Prozent, also überproportional im Vergleich zur gesamten Fahrzeugflotte, reduziert wurde. Aus Sicht des VDIK sollten jegliche Kostensteigerungen für den Autofahrer vermieden werden. Mobilität ist ein unabdingbarer Produktionsfaktor und darf nicht noch weiter unnötig durch den Gesetzgeber verteuert werden. Letztlich schadet es nur der Konjunktur und somit Deutschland. Dipl.-Ing. Bernd Mayer ist stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes der Importeure von Kraftfahrzeugen e. V. (VDIK).

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