Die Parteien, so sagt es der 21. Artikel des Grundgesetzes, „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Dafür benötigen sie logischerweise Geld, das ihnen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Krediten und der Wahlkampfkostenerstattung zufließt. Das heißt im Klartext, daß die vielen bunten Luftballons, Lutscher und Kugelschreiber, die in Wahlkämpfen unter das dankbare Volk geschüttet werden, von diesem hinterher doppelt und dreifach bezahlt werden. Oder anders: Die Parteien kommen mittels Finanzspritze der Steuerzahler an die Macht in den Parlamenten, wo sie anschließend über die Höhe der steuerlichen Abgaben und deren weitere Verwendung befinden. Um einer ausufernden Selbstbedienung der Parteien zum Zwecke des Machtgewinns vorzubeugen, erklärte das Bundesverfassungsgericht 1966 die gängige Praxis für grundgesetzwidrig; es kam die Stunde der Pauschale, die das zufließende Geld dem Stimmenanteil anpaßte und auf die Erstattung „notwendiger Kosten eines angemessenen Wahlkampfes“ reduzierte. Daß der Gesetzgeber, also die im Bundestag vertretenen Parteien, in trauter Einigkeit den Konkurrenten die Mittel kürzen will, denen dieser Erfolg versagt geblieben ist, gibt ein erneutes Zeugnis für undemokratischen Protektionismus ab. Wenn dies auch noch als „Kampf gegen Rechts“ deklariert und von Teilen der eigentlich zur Kritik angehaltenen Presse begrüßt wird, ist einiges „faul im Staate Dänemark“! Nur auf besonnene Karlsruher Richter darf wieder einmal hoffen, wem der Schutz der Demokratie vor ihren selbsternannten Hütern ein Anliegen ist.