Viele lateinamerikanische Staaten, etwa Brasilien, sind bemüht, den Mindestlohn an die Steigerung des Bruttosozialprodukts anzupassen. Soziales Elend wird von den unterschiedlichen Regierungen als ein Fallstrick gesehen, der die gesamte ökonomische und soziale Entwicklung unterläuft. Wachsende Kriminalität und eine allgemeine Verwahrlosung durch Armut würden die Stabilität der Wirtschaftsregionen und der Städte erschüttern. Letztlich würden die Auswirkungen von Armut die Mittelschichten erreichen. Elend war ein Zersetzungsfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft. Der Kampf gegen die Armut wurde deshalb verbunden mit einer Überlebensgarantie der sozial marginalisierten Schichten durch den Staat. Der Mindestlohn wurde an die Haushaltsvorstände ausgezahlt und erlaubte dadurch das Überleben von Großfamilien. Diese sozialen Gemeinschaften sorgten dafür, daß Kinder und Jugendliche nicht in die Asozialität fielen. Aus diesen Gründen waren konservative und linke Politiker Afrikas und Lateinamerikas dafür, Mindestlöhne einzuführen. Dies war übrigens in Europa eine Grundforderung der bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts. Liberale, Konservative und Radikale waren dafür, denn Verarmung beschleunigte die sozialen Umbrüche und unterlief jede Ordnung. Die Gewerkschaften kämpften für die gesetzliche Garantie von Mindestlöhnen nach 1918 und 1945, um zu vermeiden, daß die Arbeitslosen den Besitzstand der Arbeitenden in Frage stellten. Die Kluft zwischen der arbeitenden und der nichtarbeitenden Bevölkerung durfte nicht zu groß werden. Erst die Einführung von Arbeitspflicht in den roten und braunen Diktaturen erlaubte, das Lohnniveau auf den Standard von Arbeitsdienst und Zwangsarbeit zu senken. Daß über die „Ein-Euro-Jobs“ an dieses Kalkül angeschlossen werden soll, sagt viel aus über die Verwahrlosung der politischen Klasse und „ihrer“ Gewerkschaften. Prof. Dr. Bernd Rabehl lehrte Politikwissenschaft an der FU Berlin. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschland hält gesetzliche Mindestlöhne für keine Lösung, damit Arbeitnehmer im Niedriglohnsegment die Chance erhalten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es liegen bis jetzt keine schlüssigen Konzepte vor, die einen gesetzlichen Mindestlohn rechtfertigen. Dies gilt gerade für Beschäftigungsverhältnisse, die einfache Arbeit im Niedriglohnsegment erledigen. Wir benötigen innovative Lohnmodelle, möglicherweise auch unter der Einbeziehung staatlicher Zuschüsse. Für Niedriglohntätigkeiten sind ausreichend hohe Lohnzahlungen oft nicht möglich. Mindestlöhne werden dazu führen, daß diese Arbeiten ersatzlos wegfallen. Wir wissen, daß für viele Langzeitarbeitslose niedrig entlohnte Beschäftigung die einzige Chance darstellt, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Vor allem die Tarifvertragsparteien sind zur Lösung dieses Problems gefragt. Die Tarifpolitik im CGB wird dadurch geprägt, daß für Arbeitnehmer Löhne garantiert werden, die das Existenzminimum um mindestens 15 Prozent übersteigen. Die Gewerkschaften im CGB haben – im Unterschied zu DGB-Gewerkschaften – bis heute keine Tarifverträge mit Stundenlöhnen von vier Euro und weniger geschlossen. Die Tarifvertragsparteien kennen die Niedriglohnsegmente. Deshalb sind die Tarifvertragsparteien in ihrem autonomen Handeln zu stärken. Gesetzliche Mindestlöhne nehmen ihnen ihre Verantwortung und verlagern sie auf den Staat. Die Tarifautonomie wird für dieses Segment abgeschafft. Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsegment sind oft nicht tarifgebunden. Um die Tarifbindung zu erhöhen, ist vielmehr darüber nachzudenken, ob Unternehmen, die Stundenlöhne unter sieben Euro zahlen, gesetzlich dazu verpflichtet werden, für diese Beschäftigungsverhältnisse die Anwendung eines einschlägigen Branchentarifvertrages nachzuweisen. Gunter Smits ist Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschland (CGB).