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Asylpolitik: Darum hält Dobrindt trotz Urteils an Zurückweisungen fest

Asylpolitik: Darum hält Dobrindt trotz Urteils an Zurückweisungen fest

Asylpolitik: Darum hält Dobrindt trotz Urteils an Zurückweisungen fest

Innenminister Alexander Dobrindt steht nach einem Urteil unter Erklärungsdruck.
Innenminister Alexander Dobrindt steht nach einem Urteil unter Erklärungsdruck.
Innenminister Alexander Dobrindt steht nach einem Urteil unter Erklärungsdruck. Foto: picture alliance / Daniel Kubirski
Asylpolitik
 

Darum hält Dobrindt trotz Urteils an Zurückweisungen fest

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bringt Innenminister Dobrindt nicht vom neuen Grenzregime ab. Die Bundespolizei werde weiter Asylbewerber zurückweisen. Unterstützung bekommt er von einem prominenten Juristen.
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BERLIN. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Asylbewerber auch weiterhin an den deutschen Grenzen zurückweisen. Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nichts, sagte er am Montagabend in Berlin.

Dieses hatte im Eilverfahren drei Somaliern recht gegeben, die auf Einlaß in die Bundesrepublik geklagt hatten, nachdem sie von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgebracht worden waren. Der CSU-Politiker betonte, es handele sich dabei um eine Einzelfallentscheidung. Außerdem wolle er eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der renommierte Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker sieht das genauso: „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist eine Einzelfallentscheidung. Sie betrifft einzig und allein die dort verhandelten Einzelfälle und entfaltet darüber hinaus keinerlei Bindungswirkung. Die generelle Rechtmäßigkeit der Zurückweisung wurde dort nicht verhandelt“, schrieb er auf X.

Dobrindt: Somalier kamen dreimal über die Grenze

Dobrindt betonte: „Wir halten im Übrigen an den Zurückweisungen fest.“ Das Gericht habe ausführlichere Begründungen für die Zurückweisungen verlangt. Diese werde man liefern. Der Innenminister gab zudem Einzelheiten über den Fall bekannt. Demnach haben die drei Somalier an verschiedenen Tagen insgesamt dreimal versucht, die Grenze zu überschreiten. Erst beim dritten Versuch hätten sie sich auf das Asylrecht berufen.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Günter Krings unterstrich ebenfalls, daß es sich um „eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz eines erstinstanzlichen Gerichts“ handele. Es sei „damit das Ergebnis einer bloß summarischen Prüfung“. Die Entscheidung könne aber „keine allgemeine Wirkung entfalten“ und solle daher nicht überbewertet werden, sagte er der Welt.

Präzedenzfall? „Das ist Desinformation“

Die Grünen empören sich dagegen, daß es weiterhin Zurückweisungen geben soll. Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen, meinte gegenüber der Welt, der Beschluß des Verwaltungsgerichts entlarve „Dobrindts Symbolpolitik als das, was es ist: ein offener Rechtsbruch“. Grünen-Chef Felix Banaszak ergänzte in den Funke-Zeitungen: „Es ist unseriös und höchst bedenklich, wenn man immer wieder versucht, den rechtlichen Rahmen maximal auszutesten und dafür auch bereit ist, den Rechtsbruch in Kauf zu nehmen.“

Anwalt Brennecke hielt dem entgegen, Politiker und Medien, die den Eindruck erweckten, das Gericht habe generell über Zurückweisungen an der deutschen Grenze entschieden, „betreiben Desinformation“. (fh)

Innenminister Alexander Dobrindt steht nach einem Urteil unter Erklärungsdruck. Foto: picture alliance / Daniel Kubirski
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