KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat mit einer Grundsatzentscheidung zwei Urteile aus Hamburg aufgehoben, die die Freiheit der Berichterstattung über MfS-Verstrickungen eingeschränkt haben. Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht hatten zugunsten eines früheren PDS-Politikers entschieden, der sich durch Berichte über seine angebliche Stasi-Tätigkeit verunglimpft sah.
So hatten unter anderem die Sächsische Zeitung, Dresdner Morgenpost, Bild und Die Welt geschrieben, der Universitätsprofessor und frühere Spitzenkandidat seiner Partei habe als „IM Christoph“ für das MfS gearbeitet. Die Zeitungen konnten sich dabei immerhin auf den Pressesprecher der Stasi-Unterlagen-Behörde berufen. Aus Sicht der Vorinstanzen war damit jedoch kein Beweis für die IM-Tätigkeit des Mannes erbracht.
Die Pressemitteilung des Gerichts zur Aufhebung der Hamburger Urteile – die Begründung liegt noch nicht vor – ist deutlich. So heißt es unter anderem über den Kläger: „Die von ihm vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe ist weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen.“ Der Fachanwalt für Medienrecht Ralf Petering bezeichnet diese Mitteilung des Gerichts als „presserechtliche Klatsche“. (rg)