KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Militäreinsätze der Bundeswehr im Inland für grundsätzlich zulässig erklärt. In ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung setzten die Richter der Bundeswehr jedoch enge Grenzen. Die Einsätze sind demnach nur nach einem Beschluß der gesamten Bundesregierung und Ereignissen mit „katastrophischen Dimensionen“ erlaubt.
Bei Gefahrensituationen, die von keinem Bundesland mit der Polizei bewältigt werden könnten, dürfen damit künftig auch Soldaten eingesetzt werden. Ein Abschuß von entführten Flugzeugen bleibt jedoch weiterhin verboten. Auch bei Gefahren, „die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“, darf die Bundeswehr nicht eingreifen.
Damit revidierte das Verfassungsgericht eine Entscheidung aus dem Jahr 2006, bei dem der Einsatz von Streitkräften mit „spezifisch militärischen Waffen“ noch generell ausgeschlossen wurde. Das Urteil wurde nötig, nachdem die Landesregierungen von Bayern und Hessen ein Normenkontrollverfahren gegen das bestehende Luftsicherheitsgesetz angestrengt hatten. Diese sahen sich in ihren Kompetenzen für die innere Sicherheit eingeschränkt. (ho)