BERLIN. Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla haben angekündigt wegen der Einstufung als „Verdachtsfall“, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor die Beschwerden gegen die frühere Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz nicht zugelassen. „Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen“, heißt es in einer Stellungnahme der AfD-Vorsitzenden.
Weidel und Chrupalla kritisierten die abgewiesene Revision durch das Bundesverwaltungsgericht. „Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen und bedauern, daß das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zuläßt. Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden.“
Hintergrund sind die Beschlüsse vom 20. Mai 2025, mit denen das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden der AfD gegen mehrere Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts abschmetterte. Somit sind die Urteile aus Münster rechtskräftig.
Bundesverwaltungsgericht widerspricht AfD-Argumentation
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai 2024 die Klagen der AfD abgewiesen. Die Partei warf dem Gericht unter anderem vor, zentrale Rechtsfragen nicht geklärt, den Sachverhalt nur unzureichend aufgearbeitet und mehrfach gegen das Beweis- und Verfahrensrecht verstoßen zu haben. Auch seien Richter trotz vorgetragener Befangenheitsgründe nicht ausgeschlossen worden.
In den Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht machte die AfD zudem geltend, die Urteile aus Münster wichen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab. Die Ablehnung der Revisionszulassung sei daher unhaltbar. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
AfD klagt auch gegen Einstufung als „gesichert rechtsextrem“
In den drei Beschlüssen stellte es klar, daß keiner der geltend gemachten Gründe für eine Revisionszulassung vorliegt. In einem solchen Verfahren sei das Gericht ohnehin nicht zu einer umfassenden Prüfung der Urteile berufen, sondern nur zur Bewertung formaler Voraussetzungen. Die Einschätzung des OVG Münster bleibt somit bestehen.
Unabhängig von diesen Verfahren läuft derzeit ein weiteres Klageverfahren der AfD gegen ihre aktuelle Einstufung durch den Verfassungsschutz. Seit Frühjahr 2023 führt das Bundesamt die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“. Gegen diese neue Bewertung wehrt sich die AfD erneut gerichtlich. Ein Urteil steht noch aus. (rsz/sv)