BERLIN. Die Grünen im Bundestag haben ein gesetzlich verankertes Recht auf „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz gefordert. Arbeitgeber sollen künftig ab 26 Grad Raumtemperatur verpflichtet sein, Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen – darunter angepaßte Arbeitszeiten, längere und bezahlte Pausen, Ventilatoren, kostenlos bereitgestellte Getränke oder Sonnenschutz.
Sollten Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nachkommen, wollen die Grünen ein individuelles gesetzliches Recht auf Arbeitsbefreiung wegen Hitze schaffen. In Betriebsvereinbarungen müßten zudem „passgenaue Lösungen“ für Hitzeschutz geregelt werden, so die Forderung.
Schon heute regeln die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen technischen Regeln, daß Arbeitgeber ab 26 Grad geeignete Maßnahmen ergreifen sollen – verpflichtend wird es ab 30 Grad. Ein einklagbares Recht auf Hitzefrei besteht bislang nicht.
Grüne wollen 200 Euro pro pflegebedürftiger Person
Die Grünen wollen darüber hinaus ein Sonderförderprogramm für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Pro pflegebedürftiger Person sollen 200 Euro aus Bundesmitteln für Klimaanlagen und Hitzeschutzmaßnahmen bereitgestellt werden. Für 250 weitere Projekte zur „Klimaanpassung“ urbaner und ländlicher Räume sollen zusätzlich 650 Millionen Euro aus dem Haushalt fließen.
Die Fraktion betont: „Die beste Vorsorge gegen gefährliche Hitze ist konsequenter Klimaschutz.“ Bereits zuvor hatte der neue Linken-Vorsitzende Jan van Aken ein Recht auf Hitzefrei gefordert. In einem Papier schrieb er, die tägliche Arbeitszeit solle bereits ab 26 Grad um ein Viertel verkürzt werden. (rr)