NÜRNBERG. Die Stadt Nürnberg – und damit ihr Oberbürgermeister Marcus König (CSU) – ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am Montag dazu verpflichtet worden, aus dem bayerischen Netzwerk „Allianz gegen Rechtsextremismus“ auszutreten. Das Gericht entschied damit zugunsten des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach, der gegen die Stadt geklagt hatte.
Die Allianz hatte sich immer wieder mit öffentlichen Stellungnahmen gegen die AfD positioniert. Damit habe die Stadt Nürnberg – die Gründungsmitglied des Bündnisses ist – gegen ihre gesetzliche Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verstoßen, urteilte das Gericht.
Dieser Pflicht könne sich die Stadt auch nicht dadurch entziehen, indem sie sich mit anderen Kommunen oder privaten Akteuren zusammenschließe. „Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende, verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“, teilte das Gericht mit.
Gericht: Nürnberg kann sich noch rauswinden
Der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ gehören insgesamt 165 Kommunen und Landkreise an. Dazu zählen etwa Bayreuth, Coburg, Ansbach, Erlangen, Schwabach und Hof. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müßten auch das Anti-AfD-Bündnis verlassen.
Zuvor war die AfD mit einer Klage beim Verwaltungsgericht gescheitert. Noch ist aber auch das aktuelle Urteil nicht rechtskräftig. Die Stadt hat somit die Möglichkeit, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen und Revision einzulegen.
Das Gericht deutete bereits im Vorfeld an, daß es allerdings auch eine Alternative für die Stadt gebe. Sie könne Mitglied des Bündnisses bleiben, sofern dieses sich von jetzt an nicht weiter darauf konzentriere, die AfD anzuprangern.
Verfassungsgericht mahnte die Bundeskanzlerin ab
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hatte in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, daß der Staat nicht „in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien“ einwirken dürfe. Im Juni 2022 beurteilte das Gericht eine Anti-AfD-Äußerung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als verfassungswidrig.
Merkel hatte zwei Jahre zuvor gefordert, die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten Thüringens müsse „rückgängig gemacht“ werden. Indem sie diese Äußerung auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlichte, habe Merkel die Partei „in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt“, urteilte das Gericht. (lb)