NÜRBERG. Trotz Mietpreisbremse sind die Preise für Immobilien in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. In 39 von 40 Großstädten wuchsen die Angebotsmieten seit Einführung des Gesetzes weiter, ergab eine Analyse des Immobilien-Portals „Immowelt“. In 37 von ihnen legte das Wachstum zweistellig zu.
Für die Erhebung seien die Angebotsmieten von Wohnungen zwischen 40 und 120 Quadratmeter in Großstädten mit Mietpreisbremse jeweils im ersten Halbjahr 2010, 2015 und 2020 untersucht worden. Am stärksten stiegen die Kaltmieten demnach in Berlin. Dort legten die Preise seit 2015 um 44 Prozent zu. Dies entsprach demselben Wachstum wie in den fünf Jahren vor Einführung der Mietpreisbremse. Eine ähnliche Entwicklung sei auch in anderen Großstädten beobachtbar.
„In Städten mit Zuzug und folglich einer steigenden Nachfrage können die Mietanstiege nur durch gezielte Neubaumaßnahmen gebremst werden“, kommentierte „Immowelt“-Geschäftsführer Nicolas Ziegler. „Die alleinige Erhöhung des Angebots reicht aufgrund der hohen Baukosten aber nicht aus. Vielmehr ist es die Aufgabe der Städte, Sozialwohnungen mit Preisbindung zu schaffen.“ Immobilieninvestoren und Verbände beklagen seit Jahren hohe Baunebenkosten, die sich auch in den Preisen wiederspiegeln würden.
Preisanstieg nach Einführung der Regelung höher als vorher
Während sich in Städten wie Heilbronn oder Offenbach der Preisanstieg nach Einführung der Mietpreisbremse sogar beschleunigt hat, nahm er in Hamburg ab. Dort stiegen die Angebotsmieten zwischen 2010 und 2015 um 29 Prozent und von 2015 bis 2020 um 14 Prozent. Die gestiegene Nachfrage durch den Zuzug konnte Hamburg im Gegensatz zu anderen Großstädten durch gezielte Wohnbauprogramme abfangen. Auch in Köln konnten größere Preissprünge vermieden werden: Dort ging der Anstieg von 27 auf elf Prozent zurück.
Mit der Mietpreisbremse sollte ein weiteres Wachstum der Mieten gesenkt werden. Vermieter dürfen bei Neu- oder Wiedervermietungen von Wohnungen maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete betragen. Ursprünglich sollte sie bis 2020 gelten. Die Große Koalition verlängerte die Vorgabe jedoch um weitere fünf Jahre. (ls)