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Krimineller Tschetschene: Mordverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden

Krimineller Tschetschene: Mordverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden

Krimineller Tschetschene: Mordverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden

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Beamte am Fundort der Leiche von Susanne F.: Tatverdächtiger seit langem polizeibekannt Foto: dpa
Krimineller Tschetschene
 

Mordverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden

Der mutmaßliche Mörder der Kunsthistorikerin Susanne F. sollte vor seiner Tat im Berliner Tiergarten nach Rußland abgeschoben werden. Das geht aus einer Polizeiakte über den mittlerweile 18 Jahre alten Tschetschenen hervor. Demnach konnte die Abschiebung des in Jugendhaft sitzenden Ilyas A. nicht vollzogen werden und er kam frei.
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BERLIN. Der mutmaßliche Mörder der Kunsthistorikerin Susanne F. sollte vor seiner Tat im Berliner Tiergarten nach Rußland abgeschoben werden. Das geht aus einer Polizeiakte über den mittlerweile 18 Jahre alten Tschetschenen hervor, die der Bild-Zeitung vorliegt.

Demnach müssen minderjährige Ausreisepflichtige in ihrem Heimatland an einen Sorgeberechtigten oder eine Aufnahmeeinrichtung übergeben werden. Rußland habe die erforderlichen Zusagen verweigert. Die Abschiebung des in Jugendhaft sitzenden Ilyas A. konnte nicht vollzogen werden und er kam frei.

Tatverdächtiger schon in jungen Jahren kriminell

Der junge Tschetschene reiste laut Angaben der Polizei im Alter von 13 Jahren mit seiner Familie in die Bundesrepublik. Ein im Jahr 2012 gestellter Asylantrag sei jedoch abgelehnt worden und die Sicherheitsbehörden hätten die Familie 2014 abgeschoben. Einige Monate später kam der damals 15 Jahre alte Junge alleine zurück und stellte in Berlin einen neuen Asylantrag. Als unbegleiteter Minderjähriger sei er geduldet worden.

Bereits kurze Zeit später habe der Jugendliche einen kriminellen Weg eingeschlagen. Er begann mit Gelegenheitsdiebstählen: Fahrräder, Rücksäcke, Mobiltelefone. Schließlich habe er sich gezielt schwache Opfer gesucht. So überfiel er laut Akte im Juni 2015 eine schwerbehinderte 75 Jahre alte Frau, raubte ihr Handy und verletzte sie schwer.

Dann vergriff er sich in kurzen Abständen an einer 87jährigen und einer 98 Jahre alten Rentnerin, um ihnen Geld zu stehlen. Im letzteren Fall verfolgten ihn jedoch Passanten und überwältigten ihn. Das Amtsgericht verurteilte den Jugendlichen im September 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Haft. Danach sollte er abgeschoben werden.

Mord wegen 50 Euro und einem Handy

Im September diesen Jahres kam es schließlich zum Mord im Berliner Tiergarten. Der mutmaßliche Täter überfiel die 60 Jahre alte Susanne F. auf ihrem Weg von einer Gaststätte zur S-Bahn. Der Polizei zufolge erwürgte Ilyas A. die Frau und warf sie anschließend ins Gebüsch. Er stahl 50 Euro und ein Handy. Nach zwei Tagen entdeckten Passanten die Leiche von Susanne F. in der Nähe des Landwehrkanals.

Die Polizei spürte den 18jährigen wenige Tage später in Polen auf, als er versuchte, das Handy der Toten zu aktivieren. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. (ha)

Beamte am Fundort der Leiche von Susanne F.: Tatverdächtiger seit langem polizeibekannt Foto: dpa
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