Anzeige
Anzeige
ESN Fraktion, Europa der Souveränen Nationen, ESN Stellenanzeigen

„Dann kann man gleich ganz Polen zurückgeben“

„Dann kann man gleich ganz Polen zurückgeben“

„Dann kann man gleich ganz Polen zurückgeben“

 

„Dann kann man gleich ganz Polen zurückgeben“

Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

src
Der polnische Vize-Finanzminister Hubert Łaszkiewicz Foto: Polnisches Finanzministerium

WARSCHAU. Noch in diesem Jahr will die polnische Regierung ein neues Vermögensgesetz auf den Weg bringen, mit dem polnische Bürger, die seinerzeit Opfer nationalsozialistischer und kommunistischer Enteignungen wurden, entschädigt werden sollen. Das hatte Ministerpräsident Donald Tusk vergangene Woche während eines Besuches in Israel angekündigt.

Aus seinen Worten ging hervor, daß die vorgesehenen Entschädigungen in Höhe von 20 Prozent des verlorenen Vermögens allen früheren oder gegenwärtigen polnischen Staatsbürgern zukommen sollten, unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit.

„Wir müssen die Angelegenheit schnell zu Ende bringen, aus Rücksicht auf die historische Gerechtigkeit, aber auch unter wirtschaftlichen Aspekten, denn Kläger, die sich direkt an polnische Gerichte wenden, können Hundert Prozent ihres Eigentums zurückerhalten“, erläuterte vor dem Besuch Tusks in Jerusalem die polnische Botschafterin in Israel, Agnieszka Magdziak-Miszewska, der Jerusalem Post die polnischen Motive.

Finanzministerium dementiert

Ob polnische Bürger deutscher Herkunft überhaupt etwas erhalten würden, war zwischenzeitlich unklar. Pressemeldungen vom Montag, nach denen diese Personengruppe generell von Entschädigungen ausgenommen sein würde, wurden vom Finanzministerium heute dementiert. Der Sprecher des Ministeriums, Maciej Wewiór, sagte laut einem Bericht von FAZ.NET, Warschau werde polnischen Bürgern ihr von den Kommunisten oder den deutschen Besatzern während des Krieges enteignetes Vermögen unabhängig ihrer ethnischen Herkunft erstatten. In diesem Sinne gebe es nur Staatsbürger, keine Juden, Polen oder Deutschen.

Nicht nur deutschstämmige Bürger Polens aus der Zwischenkriegszeit sollten durch das geplante Restitutionsgesetz Genugtuung erfahren, sondern auch heimatverbliebene Deutsche aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches, die nach dem Krieg die polnische Staatsbürgerschaft angenommen hatten. „Wer Bürger Polens wurde und gesetzliches Eigentum besaß, soll von dem Gesetz berücksichtigt werden“, sagte Wewiór. „Wir betrachten nicht die Herkunft der Menschen, sondern wir richten uns danach, ob sie polnische Bürger sind.“

„Wir werden den Deutschen nichts zurückgeben.“

Tags zuvor waren in der Angelegenheit ganz andere Töne zu hören. Der mit der Vorbereitung des Gesetzentwurfs betraute stellvertretende Finanzminister Hubert Łaszkiewicz sagte am Montag im Interview mit der Online-Ausgabe der polnischen Tageszeitung Dziennik: „Wir werden den Deutschen nichts zurückgeben.“ Die Regelung solle für Polen deutscher Abstammung nicht gelten.

Diese Personen seien durch kommunistische Nachkriegsdekrete zu „Feinden des polnischen Volkes“ erklärt, enteignet und „ausgesiedelt“ worden. Man könne die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz und das Nachkriegsrecht nicht aushebeln. „Wenn wir damit anfangen würden, dann könnte man überhaupt den Deutschen ganz Polen wiedergeben und fertig.“

Polen ist das einzige Land in Mitteleuropa, das noch kein Restitutionsgesetz beschlossen hat. Beobachter gehen davon aus, daß der Gesetzentwurf, der im Herbst in den Sejm eingebracht werden soll, eine parlamentarische Mehrheit finden wird.

Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.