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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Enteignungen: Bundesgerichtshof rügt Brandenburg

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Frisch gepflügter Acker: Erben gesucht

POTSDAM. Die Aneignung von Bodenreform-Grundstücken durch das Land Brandenburg nach der Wende war rechts- und sittenwidrig. Das geht aus einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) hervor.

Dabei handelt es sich um Grundstücke, die bei der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 in Brandenburg an Neubauern verteilt wurden. Brandenburg hatte sich in den vergangenen Jahren diejenigen Grundstücke angeeignet, auf die bis zum Jahr 2000 niemand Anspruch erhoben hatte. Freilich wußten in etlichen Fällen Erbberechtigte gar nicht, daß für sie ein Anspruch auf ein Landstück bestehe.

Dabei gehe es nicht um Einzelfälle, sondern um bis zu zehntausend Grundstücke, wie der brandenburgische Finanzminister Rainer Speer (SPD) laut Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) einräumte. Daher wolle man nun Grundstücke und Immobilien, bei denen das Land im Grundbuch eingetragen ist und auf welche Erben einen Anspruch erheben, an diese übertragen. Auch will das Land mit öffentlichen Aufrufen nach solchen Erben suchen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft unterdessen die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen das Land Brandenburg wegen Untreue.

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