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Menschenverachtung

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Am 19. Mai dieses Jahres will der Norddeutsche Rundfunk (NDR) unter dem Titel „Friß und stirb trotzdem“ ein Hörspiel ausstrahlen, das sich mit dem „Fall Kaindl“ befaßt. Nach der Vorankündigung handelt das Hörspiel von einer „spontanen Aktion mit blutigen Folgen, die den Großstadtsommer einer Clique abrupt beendet“. Grundlage ist ein gleichnamiges Buch, das bereits 2000 als Theaterstück am Thalia-Theater in Halle inszeniert wurde. Vier Jahre später nahm der Autor eine Hörspielbearbeitung für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) vor, die nun auch auf NDR Info gesendet werden soll. Wer dazu die Hintergründe kennt, wird nicht umhinkönnen, in diesem Vorhaben einen beispiellosen Skandal zu sehen. Was damals tatsächlich geschah: Vor fünfzehn Jahren, am 3. April 1992, einem Freitag, fand in einer Neuköllner Gaststätte eine Veranstaltung des rechtskonservativen Hoffmann-von-Fallersleben-Bildungswerks e. V. statt. Thema des Abends war ein Vortrag über den Dichter Ludwig Uhland. Nach dem Ende der Veranstaltung verabredeten sich einige Teilnehmer, die sich überwiegend aus der gemeinsamen politischen Arbeit bei den Republikanern kannten, noch zum Essen. Man traf sich kurze Zeit später in dem China-Restaurant „Jin-Shan“ am Kottbusser Damm in Kreuzberg. Mit dabei waren neben anderen der ehemalige Abgeordnete und Landesvorsitzende der Berliner Republikaner, Carsten Pagel, der frühere Pressesprecher der Abgeordnetenhausfraktion der Partei, Thorsten Thaler (heute Redakteur dieser Zeitung), und Gerhard Kaindl, Landesschriftführer der Deutschen Liga für Volk und Heimat, einer Abspaltung der Republikaner. Die siebenköpfige Gruppe nimmt an einem Tisch im hinteren Bereich des Restaurants nahe des Fensters Platz. Während des zunächst unspektakulär verlaufenden Abends bietet ein Rosenverkäufer seine Waren den Gästen an, jedoch ohne Erfolg. Diese Situation bemerkte zufällig ein ausländischer Gast, der die Teilnehmer der Runde als Republikaner erkennt. Die Atmosphäre ist entspannt, niemand an dem Tisch denkt sich etwas dabei. Im Verlauf der nächsten Stunde gelangt die Nachricht davon, daß sich „Nazis im Kiez“ aufhalten würden, zu einer Gruppe, die sich „Antifaşist Gençlik“ (Antifaschistische Jugend) nennt. In dieser Gruppe sind überwiegend Türken und Kurden, aber auch einzelne Deutsche aktiv. Etwa zehn bis zwölf Personen werden in kurzer Zeit informiert. Die Gruppe trifft sich in der Nähe des China-Restaurants. Man hat Messer, einen Baseballschläger und einen Grillspieß mitgebracht. Die Gruppe wartet darauf, daß ihre „Zielpersonen“ das Lokal verlassen. Gegen 0.30 Uhr am 4. April 1992 verlieren die „Antifaschisten“ die Geduld. Etwa acht bis zehn Personen aus der Gruppe ziehen sich Masken über die Köpfe und stürmen in das Lokal. Ein weiterer Täter bleibt in der Tür stehen und hält die verbliebenen Gäste in Schach. Als die Angreifer den Tisch erreichen, an dem die Republikaner sitzen, sticht einer der Täter sofort zu. Er trifft den mit dem Rücken zur Tür sitzenden Gerhard Kaindl mit mehreren Messerstichen. Vermutlich ein anderer Täter sticht auf den daneben sitzenden Thorsten Thaler ein. Die weiteren Angegriffenen flüchten sich unter bzw. hinter den Tisch. Nunmehr demolieren die Täter das Lokal, zerschlagen Stühle sowie eine große Fensterscheibe. Der Angriff, der nur etwa eine Minute gedauert hat, wird von dem chinesischen Wirt des Lokals beendet, der eine Gaspistole zieht. Die Täter flüchten. In dem zerstörten Lokal lassen sie Gerhard Kaindl (47 Jahre) zurück, der noch am Tatort verstirbt. Thorsten Thaler (damals 28) kann durch eine sofortige Operation gerettet werden. Gerhard Kaindl, von Beruf Diplom-Ingenieur, hinterläßt eine Frau und einen Sohn. Die von ihm aufgebaute Firma, die von seinem Engagement lebte, wird später abgewickelt. Der polizeiliche Staatsschutz nimmt noch in derselben Nacht die Ermittlungen auf, bildet sofort eine rund 20köpfige Sonderkommission. Von Anfang an geht die Polizei aufgrund des Ablaufs der Tat von einer organisierten Tätergruppe aus, vermutlich Araber oder Türken. Intensive Ermittlungen der Polizei führen relativ schnell in das Umfeld der Täter. Festnahmen gibt es jedoch zunächst nicht, da es an verwertbaren Beweisen fehlt. Die Polizei gibt jedoch nicht auf, sondern durchforstet intensiv die Kreuzberger Szene. Einschlägig bekannte Lokale werden aufgesucht, mögliche Zeugen befragt, Flugblätter in der Nähe des Tatorts verteilt, in denen zur Mithilfe bei der Aufklärung des Verbrechens aufgerufen wird. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Mörder Kaindls führen, loben die Ermittlungsbehörden eine Belohnung von 10.000 Mark aus. Trotzdem gelingt erst im November 1993 der Durchbruch: Die Polizei findet zwei Tatbeteiligte, die umfangreiche Angaben über den Tatverlauf und weitere Täter machen. Vier Tatverdächtige werden festgenommen, sechs weitere werden mit internationalem Haftbefehl gesucht. Am 20. September 1994 beginnt schließlich vor dem Berliner Landgericht der Prozeß gegen sieben Anhänger der Antifaşist Gençlik. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen Mord bzw. Mordversuch. Zu der Gruppe von Anwälten, die die Angeklagten verteidigen, gehört auch der Grünen-Politiker Hans-Christan Ströbele. Das Verfahren wird begleitet von zahlreichen Solidaritätsbekundungen mit den Angeklagten. Die PDS veranstaltet eine Pressekonferenz und stellt einer Unterstützergruppe Räumlichkeiten zur Verfügung. In der linken Szene wird über die Tat durchaus kontrovers diskutiert. Ein Teil der militanten Szene stört sich an der Tötung von Gerhard Kaindl. Teilweise sind diese Bedenken allerdings auch nur taktischer Natur. In einem Artikel im Antifaschistischen Info, der von der taz dokumentiert wird, heißt es, „unter politischen Gesichtspunkten“ habe der Tod Kaindls nichts gebracht. Eine weitere Eskalation des Konflikts sei „zur Zeit“ nicht angebracht. Die Antifa sei „im Moment technisch nicht in der Lage, einer echten bewaffneten Auseinandersetzung standzuhalten“. In einem Flugblatt der Revolutionären Kommunisten, das zu Prozeßbeginn erscheint, heißt es hingegen wörtlich: „Aber wir werden keine einzige Träne nachweinen, wenn eins dieser Schweine abkratzt, egal weswegen.“ Wenigstens einigermaßen differenzierende Berichte wie der Hintergrundbeitrag „Spiel mir das Lied vom Tod“ von Eberhard Seidel-Pielen, erschienen am 21. Oktober 1994 in der taz, bleiben die Ausnahme. Darin schreibt der Autor von einem „Haßverbrechen“ und widerspricht den Solidaritätsbekundungen linksradikaler bzw. linksextremer Kreise, die den hinterhältigen Überfall und die Tötung Kaindls als „vorauseilende Verhinderung von Rassismus“ und „folgenschwere Auseinandersetzung“ verharmlosen. Prompt erhält Seidel-Pielen kurz darauf Post von Antifaşist Gençlik. In einem Offenen Brief, dokumentiert in der Jungen Welt vom 2. November 1994, heißt es: „Wir sprechen Leuten wie Dir, die ihren Arsch immer im Trockenen haben werden und die ihr Fähnchen immer in den Wind hängen werden, das Recht ab, zu beurteilen, was Rassismus verhindert und was nicht.“ Vor dem Berliner Landgericht verteidigen sich die Angeklagten damit, daß eine Tötung Kaindls nicht beabsichtigt gewesen sei. Man habe lediglich „Nazis aus dem Kiez vertreiben“ wollen. Die belastenden Aussagen zweier türkischer Tatbeteiligter seien diesen von der Polizei in den Mund gelegt worden. Einer der Hauptbelastungszeugen, der Mitbeschuldigte Erkan S., leide unter Schizophrenie, seine Angaben könnten nicht verwertet werden. Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin unter Vorsitz der Richterin Gabriele Eschenhagen folgt dieser Argumentation in vollem Umfang. Es kommt zu einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklage wird auf Körperverletzung mit Todesfolge herabgestuft. Als erster der Angeklagten wird Abidin E. aus der Untersuchungshaft entlassen und freigesprochen. Am 16. November 1994 verkündet Richterin Eschenhagen die restlichen Urteile: Drei Angeklagte werden wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu je drei Jahren Haft verurteilt. Gegen Bazdin E. und Fatma B. werden Jugendstrafe von zwei Jahren bzw. einem Jahr und drei Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Erkan S. wird wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Richterin Eschenhagen: „Eine Welle der Entrüstung würde über uns hereinbrechen, wenn wir im umgekehrten Fall dieses Urteil gegen Rechte gefällt hätten.“ Der Urteilsbegründung stellt Richterin Eschenhagen eine ausführliche politische Stellungnahme voraus – ein ungewöhnlicher Vorgang. Sie führt aus, daß die Antifaschisten in der Bevölkerung viel Sympathie genössen. Wer jedoch Gewalt anwende, setze sich ins Unrecht. Der Angriff der Angeklagten habe vor dem Hintergrund ausländerfeindlicher Gewalt stattgefunden, allein die Anwesenheit Rechter im Kiez sei als Provokation empfunden worden. Folglich könne man von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge ausgehen. Die Tötung Kaindls sei auf den Exzeß eines Täters zurückzuführen, der in diesem Verfahren nicht auf der Anklagebank gesessen habe. Die Urteile werden rechtskräftig. Wer damals auf Kaindl eingestochen hat, ist bis heute nicht geklärt. Möglicherweise könnte hierfür Cengiz U. in Betracht kommen, der nach der Tat untertauchte und 1996 angeblich bei einem Gefecht mit der türkischen Armee in den kurdischen Bergen erschossen wurde. 1997 erscheint in der Hamburger Edition Nautilus der besagte Roman „Friß und stirb trotzdem“, mit dem die Ereignisse um die Ermordung von Gerhard Kaindl „literarisch“ aufgearbeitet werden. Der Autor: Raul Zelik, laut Verlagsangaben 1968 in München geboren, lebt seit 1989 in Berlin und verkehrt in der linksradikalen Szene. Zelik schildert die Tat aus der Sicht der Täter und erlaubt damit Einblicke in deren Gedanken- und Vorstellungswelt. So läßt er seine Hauptfigur, die nach der Tat in den Untergrund geht, in Ich-Form schwadronieren: „Auf diese Weise erinnere ich mich an eine Nacht vor mehr als einem Jahr, sehe ein glänzendes Messer und bereue, es nicht geführt zu haben, stelle mir vor, wie es das Blut hat aufspritzen lassen, wie es tief in das fette Fleisch eingedrungen ist und einen schmatzenden Ton erzeugt hat, ein rhythmisches Blubbern, sehr intensiv, wie eine Quelle, was mir jetzt, in diesem Moment, sehr vernünftig erscheint, ein folgerichtiger Klang. Natürlich hätten wir andere sinnvoller treffen können, wie später bemerkt worden ist, nichtsdestotrotz war es eine Antwort, eine vernünftige, denn irgend jemand muß diese Arbeit ja tun, wie der Vater einer Freundin überraschend für mich gesagt hat. Ich fühle es, das Messer in der Hand, das Messer im Fleisch, das Fleisch tief, warm und zuckend.“ Ein fürwahr menschenverachtendes Machwerk. Trotzdem will der NDR darauf basierend nun also demnächst das gleichnamige Hörspiel ausstrahlen. Es bleibt das Geheimnis der Sender-Verantwortlichen, wie sie das mit ihrem Programmauftrag vereinbaren können. Immerhin verpflichtet der Rundfunkstaatsvertrag den NDR dazu, „objektiv und umfassend“ zu berichten sowie die Würde des Menschen zu achten. Der Sender soll informieren, bilden, beraten und unterhalten. Epilog: Für den 18. März 2007 luden Antifa-Gruppen zu einer Veranstaltung nach Berlin-Kreuzberg ein. Es ging um die Bekundung der Solidarität mit einem Angeklagten, der unter dem Vorwurf des versuchten Totschlags festgenommen wurde und seit längerer Zeit in Haft sitzt. Als Referentin wurde unter anderem Fatma B. eingeladen. Der Titel der Veranstaltung: „Das bißchen Totschlag bringt uns nicht gleich um!“ Fotos: JF-Redakteur Thorsten Thaler besucht auf einem Berliner Friedhof das Grab von Gerhard Kaindl am Jahrestag von dessen Ermordung: Der 47jährige Familienvater wurde hinterrücks erstochen; Der damalige Tatort heute, das China-Restaurant „Jin-Shan“: Der Wirt zog eine Gaspistole

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