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In Psychiatrie eingeliefert: Vorbestrafter Afghane soll Helfer mit 31 Messerstichen getötet haben

In Psychiatrie eingeliefert: Vorbestrafter Afghane soll Helfer mit 31 Messerstichen getötet haben

In Psychiatrie eingeliefert: Vorbestrafter Afghane soll Helfer mit 31 Messerstichen getötet haben

Afghane. Im Vordergrund ist ein Absperrband der Polizei zu sehen, dahinter, leicht unscharf, sieht man zwei Polizisten in weißen Ganzkörperanzügen, die Spuren an einem Tatort sichern – Symbolbild für den zweifachen Mord, der nun in NRW von einem Ukrainer begangen wurde
Afghane. Im Vordergrund ist ein Absperrband der Polizei zu sehen, dahinter, leicht unscharf, sieht man zwei Polizisten in weißen Ganzkörperanzügen, die Spuren an einem Tatort sichern – Symbolbild für den zweifachen Mord, der nun in NRW von einem Ukrainer begangen wurde
Der Afghane soll seinen Landmann mit äußerster Brutalität getötet haben. Symbolbild: Polizeibeamte sichern an einem Tatort Spuren / IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
In Psychiatrie eingeliefert
 

Vorbestrafter Afghane soll Helfer mit 31 Messerstichen getötet haben

Abdul A. wollte helfen und bot einem Landsmann Unterkunft an. Einen Tag später war er tot. Der 20jährige wurde mit extremer Brutalität getötet. Der Täter war vorbestraft und trotz Bewährung auf freiem Fuß.
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MÖNCHENGLADBACH. Ein 20jähriger Afghane hat mutmaßlich Anfang Februar in Mönchengladbach seinen Landsmann mit 31 Messerstichen getötet. Das Opfer, Abdul A., verblutete in seiner Wohnung. Der Tatverdächtige, Hekmat S., war zum Tatzeitpunkt auf freiem Fuß – obwohl er bereits wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilt worden war und sich unter Bewährungsauflagen befand.

Auslöser der Tat war offenbar eine kurzfristige Wohnsituation. S. hatte zuvor einen Mitbewohner bedroht und war deshalb von der Polizei aus der gemeinsamen Unterkunft verwiesen worden. Abdul A. bot ihm daraufhin spontan eine Schlafgelegenheit in seiner Wohnung an. Nur einen Tag später kam es zur tödlichen Eskalation.

Laut Anklage saß das Opfer im Wohnzimmer auf dem Sofa, als S. mit einem Messer auf ihn losging. Die Gerichtsmedizinerin sprach im Prozess von extremer Gewalt: 17 Stiche trafen Gesicht und Kopf, drei den Hals, weitere Wunden wurden an Armen, Händen und einem Oberschenkel festgestellt. Ein Stich durchtrennte die Halsschlagader und den Kehlkopf. Die Messerspitze brach bei einem Schlag auf den Schädel ab und blieb in der Schädeldecke stecken. In der Wohnung fanden sich großflächige Blutspuren.

Afghane war bereits wegen Körperverletzung verurteilt

Hekmat S. wurde zwei Tage nach der Tat am Stuttgarter Hauptbahnhof festgenommen. Er schweigt bislang zum Tathergang. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Totschlags. Ein Mordmerkmal ließ sich bislang nicht feststellen.

Brisant: Der Beschuldigte war bereits im Jahr 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Damals hatte er laut Gerichtsurteil einen Kontrahenten mit dem Kopf auf den Boden geschlagen und lebensgefährlich verletzt. Die Reststrafe von 448 Tagen wurde 2023 zur Bewährung ausgesetzt. Diese läuft noch bis September 2025.

Ein vor dem Prozess eingeholtes psychiatrisches Gutachten attestierte dem Angeklagten psychische Auffälligkeiten. Laut dem Vorsitzenden Richter komme sowohl eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung als auch Sicherungsverwahrung in Betracht. Nach dem ersten Prozeßtag wurde S. in die forensische Psychiatrie Essen überstellt. (rr)

Der Afghane soll seinen Landmann mit äußerster Brutalität getötet haben. Symbolbild: Polizeibeamte sichern an einem Tatort Spuren / IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
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