POTSDAM. Der AfD-Landesverband in Brandenburg hat das Landes-Innenministerium aufgrund der vom Verfassungsschutz vorgenommenen neuen Einstufung als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ rechtlich abgemahnt. Demnach soll das Ministerium nach einer zeitlichen Frist bis zum 19. Mai öffentlich bekanntgeben, daß die Aussagen zur AfD-Neueinstufung rechtswidrig gewesen seien, wie aus dem Anwaltsschreiben, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, hervorgeht.
„Eine Begründung oder sonstige Erklärung“ der Hochstufung habe die Behörde „pflichtwidrig“ unterlassen, heißt es in dem Papier. Daher könne diese Maßnahme auch nicht hinreichend begründet werden – und stehe „in offenem Widerspruch zu den Bekundungen des Bundesamts für Verfassungsschutzes“.
Die Bundesbehörde hatte vergangene Woche während einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in NRW einräumen müssen, daß sich in dem Parteiprogramm oder den öffentlichen Äußerungen von AfD-Politikern keine „eindeutigen Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund“ fänden. Der Brandenburger Verfassungsschutz lasse „jedwede konkrete Auseinandersetzung mit dem relevanten Sachverhalt missen“, heißt es in der Abmahnung weiter.
AfD weist VS-Vorwürfe zurück
Zudem kritisiert der Landesverband, daß Innenministerin Katrin Lange (SPD) am Tag der später zurückgenommenen Neueinstufung des Verfassungsschutzes noch betont habe, die Partei in Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall einstufen lassen zu wollen. Die politische Herausforderung durch die AfD müsse „in erster Linie auch politisch beantwortet werden“, sagte Lange damals. Weshalb sich diese Einschätzung innerhalb eines so kurzen Zeitraums – innerhalb von fünf Tagen – geändert habe, sei „weder ersichtlich noch plausibel“.
AfD-LAndeschef René Springer kritisierte, die Neueinstufung stelle insgesamt einen „eklatanten Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des Staates dar“, sei „politisch motiviert“ und habe „keine rechtliche Grundlage“. Die Vorwürfe des Inlandsgeheimdienstes weise die Partei zurück.
Anfang Mai – einen Tag bevor das Landesamt die AfD-Hochstufung bekannt gegeben hatte – hatte Lange den damaligen VS-Chef Jörg Müller entlassen. Als Grund benannte die Sozialdemokratin, daß Müller sie nicht früh genug über die geplante Maßnahme informiert hatte, obwohl er dazu verpflichtet gewesen sei. (lb)