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Leipzig: Staatsanwaltschaft rechtfertigt Freilassung von Sex-Täter

Leipzig: Staatsanwaltschaft rechtfertigt Freilassung von Sex-Täter

Leipzig: Staatsanwaltschaft rechtfertigt Freilassung von Sex-Täter

Hauptbahnhof Leipzig
Hauptbahnhof Leipzig
Hauptbahnhof Leipzig: Keine Nötigung, nur Beleidigung Foto: dpa
Leipzig
 

Staatsanwaltschaft rechtfertigt Freilassung von Sex-Täter

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Freilassung von zwei polizeibekannten Asylbewerbern gerechtfertigt, die am vergangenen Wochenende eine Frau sexuell belästigt hatten. Laut Behörde handele es sich bei dem Übergriff lediglich um eine „Beleidigung“.
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Cato, Palmer, Exklusiv

LEIPZIG. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Freilassung von zwei polizeibekannten Asylbewerbern gerechtfertigt, die am vergangenen Wochenende eine Frau sexuell belästigt hatten. Die Männer hatten aus einer Gruppe von Arabern heraus eine 31 Jahre alte Leipzigerin im Hauptbahnhof umringt und ihr zwischen die Beine gefaßt. Die Frau konnte sich losreißen und die Polizei alarmieren. Die Täter wurden daraufhin festgenommen.

Laut Staatsanwaltschaft ist der Angriff jedoch nur als „Beleidigung“ zu werten. „Der Vorwurf zum Nachteil der 31jährigen Frau stellt sich strafrechtlich nach hiesiger Auffassung als sexuell motivierte tätliche Beleidigung dar“, sagte ein Sprecher der Mopo24. Auch sexuelle Nötigung komme nicht in Betracht. „Es fehlt hierfür an der Anwendung von Gewalt beziehungsweise an einer Drohung mit Gewalt gegen Leib und Leben.“

Da Beleidigung nicht als schwere Straftat gelte, habe kein Grund bestanden, den hauptverdächtigen Tunesier in Untersuchungshaft zu nehmen. Daß der Übergriff aus einer größeren Gruppe heraus stattfand, sei in diesem Fall irrelevant, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Die Personen waren zwar in der Nähe. Daß diese aber auf das Tatgeschehen Einfluß hatten, dafür haben wir keine Anhaltspunkte.“ (ho)

Hauptbahnhof Leipzig: Keine Nötigung, nur Beleidigung Foto: dpa
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