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Marc Jongen, ESN Fraktion

Bundesregierung: Deutsche Burschenschaft nicht verfassungsfeindlich

Bundesregierung: Deutsche Burschenschaft nicht verfassungsfeindlich

Bundesregierung: Deutsche Burschenschaft nicht verfassungsfeindlich

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Bundesregierung
 

Deutsche Burschenschaft nicht verfassungsfeindlich

Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Deutschen Burschenschaft (DB) vor. Einzelne Doppelmitgliedschaften von Burschenschaften und rechtsextremen Organisationen seien Ausnahmen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
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Cato, Palmer, Exklusiv

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Burschentag in Eisenach 2012: Keine Verfassungsfeinde Foto: JF

BERLIN. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Deutschen Burschenschaft (DB) vor. Zwar könne die vom Chefredakteur der Burschenschaftlichen Blätter, Norbert Weidner, geäußerte Meinung, der Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer sei ein „Landesverräter“, eventuell als verfassungsfeindliche Bestrebung gewertet werden, es gäbe jedoch keine Beweise, daß es sich dabei um eine vom Dachverband vertretene Auffassung handelt.

Einzelne Doppelmitgliedschaften von Burschenschaften und rechtsextremen Organisationen seien Ausnahmen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. „Die überwiegende Mehrzahl der Mitgliedsburschenschaften jedoch unterhält keine Kontakte zu Rechtsextremisten.“ Derzeit werde die DB außerdem nicht aus dem Bundeshaushalt gefördert.

Die Deutsche Burschenschaft hatte Anfang Juni auf dem jährlichen Burschentag in Eisenach über die politische Ausrichtung des Dachverbandes diskutiert und sich nach gescheiterten Verhandlungen auf ein Nottreffen Ende des Jahres geeinigt. Entzündet hatte sich der Streit an einem Beitrag Weidners in der internen Zeitung der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn, in der er sich mit Bonhoeffer auseinandergesetzt hatte. Dabei hatte er dessen Hinrichtung „rein juristisch“ als gerechtfertigt bezeichnet. (ho)

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