MÜNCHEN. Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat die geplante Wahlgesetzänderung in Mecklenburg-Vorpommern kritisiert. In dem entsprechenden Gesetzentwurf plant das Bundesland, Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters oder Landrats nicht zu den Wahlen zuzulassen, wenn Zweifel über deren Verfassungstreue bestehen. Dazu sollen die Wahlausschüsse auch auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgreifen dürfen.
Dem Focus sagte Murswiek, wenn „Bewerber wegen möglicherweise fragwürdiger Einschätzungen des Verfassungsschutzes aussortiert“ würden, bestehe die Gefahr, daß die Wahl durch fehlerhafte Entscheidungen verfälscht werde. „Vom Mißbrauch ganz zu schweigen.“
„Mitgliedschaft in einer Partei darf nicht Grund zum Wahlausschluß sein“
Zwar könne sich kein vernünftiger Mensch einen Extremisten als Bürgermeister oder Landrat wünschen, beamtenrechtliche Grundsätze könnten aber „derart massive und nicht mehr reparable Eingriffe in das Wahlrecht“ nicht rechtfertigen.
„Die Mitgliedschaft in einer Partei darf nicht Grund zum Wahlausschluß sein“, sagte der Staatsrechtler. Solange eine Partei nicht verboten sei, müsse man solche Kandidaten aushalten.