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NPD: Berichterstattung des „Spiegel“ war rechtswidrig

NPD: Berichterstattung des „Spiegel“ war rechtswidrig

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NPD: Berichterstattung des „Spiegel“ war rechtswidrig

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NPD
NPD-Logo: Die Partei wehrte sich erfolgreich gegen die Veröffentlichung ihrer Interna.

BERLIN. Die Veröffentlichungen des Spiegel über interne Dokumente der NPD waren rechtswidrig. Das entschieden die Richter der Pressekammer des Hamburger Landgerichts in der vergangenen Woche.

Nach der Entscheidung habe der Spiegel gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis verstoßen.  Das Gericht untersagte dem Spiegel daher per Einstweiliger Verfügung, weiterhin aus den parteiinternen Dokumenten zu berichten. Bei einem Verstoß droht eine Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, wie die Pressestelle des Landgerichts Hamburg gegenüber der JF erklärte. Das Urteil sei dem Spiegel zugegangen, dieser habe aber noch die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen.

Das Nachrichtenmagazin hatte in seiner Ausgabe vom 21. Januar aus Tausenden ihm vorliegenden internen Parteidokumenten zitiert, darunter beispielsweise aus dem E-Post-Verkehr zwischen Parteichef Udo Voigt und seinem Stellvertreter, dem NPD-Fraktionsvorsitzenden im sächsischen Landtag, Holger Apfel. Laut Spiegel zeige der Inhalt der Dokumente die Zerstrittenheit der Partei sowie ihre „desolate“ Finanzsituation.

Die NPD fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung durch die Entscheidung bestätigt, wie NPD-Bundespressesprecher Klaus Beier gegenüber der JF sagte. Ob man auf dieser Grundlage nun weitere Schritte gegen den Spiegel unternehmen werde, entscheide sich allerdings erst am kommenden Donnerstag auf einer Präsidiumssitzung der Partei.

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