BREMEN. Der Bremer Staatsgerichtshof hat für zwei Bremer Wahlbezirke des Wahlgebiets Bremerhaven eine Neuauszählung der Stimmen angeordnet. Die Auszählung findet am 21. April statt. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Wählervereinigung „Bürger in Wut“ (BIW).
Diese hatte nach eigenen Angaben in den Wahlbezirken „DRK-Geschäftsstelle“ und „Elbe-Weser-Werkstätten“ „erhebliche Verstöße“ gegen die Wahlrechtsvorschriften festgestellt. Auf Grund dieser Verstöße ordneten die Richter nun eine Neuauszählung an.
Einzug in das Landesparlament bei nur einer Stimme mehr
Die Wählervereinigung hatte bei den Bürgerschaftswahlen in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in das Bremer Landesparlament nur um eine Stimme verfehlt. Der Bundesvorsitzende der BIW, Jan Timke, bezeichnete den Beschluß des Staatsgerichtshof als „wichtigen Etappensieg“.
Sollte sich herausstellen, daß auch nur eine Stimme mehr für die Wählervereinigung abgegeben wurde, würde BIW mit einem Abgeordneten in die Bremer Bürgerschaft einziehen. Das Mandat ginge dann der SPD verloren. Sollte sich jedoch bei der erneuten Stimmauszählung keine Stimmenverschiebung zugunsten der BIW ergeben, strebt die Vereinigung dennoch eine Wahlwiederholung in Bremerhaven an.