BRÜSSEL. Im Streit um das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Europäische Union (EU) der Forderung des tschechischen Präsidenten Václav Klaus nach einer Sonderklausel für sein Land nachgegeben. Die EU sicherte Klaus die Aufnahme einer Ausschlußklausel zu, durch die verhindert wird, daß vertriebene Sudetendeutsche Rückgabeforderungen gegen Tschechien erheben können.
Eine ähnliche Klausel war zuvor bereits Polen und England eingeräumt worden. Sie soll in ein Zusatzprotokoll aufgenommen werden und bei der nächsten EU-Erweiterung durch die Mitgliedsstaaten bestätigt werden.
Klaus zeigt sich zufrieden
Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa zeigte sich Klaus mit dem Kompromißvorschlag der EU zufrieden. Das Angebot der schwedischen Ratspräsidentschaft entspreche seinen Vorstellungen, hieß es aus seinem Büro.
Dem Inkrafttreten des EU-Reformvertrages steht nur noch die Ratifizierung durch Tschechien entgegen. Hierfür bedarf es noch einer positiven Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtes sowie der Unterschrift von Präsident Klaus. (krk)