Der einmal jährlich im DIN-A-4-Format mit einem Umfang von etwa 50 Seiten erscheinende Info-Brief Mitwissen Mittun wird herausgegeben von „Pro Conscienta e.V. zum Schutze des menschlichen Lebens und für das ungeborene Kind“. Der 1989 gegründete überkonfessionelle, konservativen Strömungen der katholischen Kirche und des Protestantismus nahestehende Verein setzt sich für eine Erneuerung des Denkens und des Wertebewußtseins auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und der biblischen Ethik ein. Seine Aufgabe sieht er vor allem in Information, Dokumentation, Forschung und Medienkontrolle. So kooperiert er auch mit Gruppen und Organisationen, deren Arbeit sich mit den eigenen Zielen deckt oder sie ergänzt. Gemeinsam mit anderen christlichen Lebensschutzverbänden beteiligt sich „Pro Conscienta“ daher an Veranstaltungen und Demonstrationen gegen die in Deutschland herrschende Abtreibungspraxis und wirbt beispielsweise auf Katholikentagen und Evangelischen Kirchentagen für den Schutz des werdenden Lebens. Die Idee einer Mahn- und Gedenkstätte für die hierzulande millionenfach im Mutterleib getöteten Kinder konnte bislang indes nur in Form eines Messestandes realisiert werden, da sowohl in Bonn als auch in Berlin politische Kräfte die Genehmigung eines Standorts in der Nähe des Regierungsviertels zu verhindern wußten. Allerdings wird derzeit am Aufbau einer virtuellen Mahn- und Gedenkstätte im Internet gearbeitet. Die aktuelle Ausgabe von Mitwissen Mittun befaßt sich unter anderem mit dem Aufstieg und Fall Freuds, des „Vaters“ der Psychoanalyse, dessen Lehre heute in englischsprachigen Ländern „weitgehend erledigt“ sei, während sie bei uns durch die „Psychoindustrie“ auch weiterhin Erfolge feiere. Lothar Gassmann fragt dagegen „Kommt die Diktatur Europa?“ und begründet dies unter anderem mit den zentralistischen Entscheidungen der EU, auf die die Bevölkerung in den einzelnen Ländern und die nationalen Parlamente kaum noch Einflußmöglichkeiten haben. Die EU räume sich in allen entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz „de facto eine Totalermächtigung“ ein. Doch büßen Deutschland ebenso wie die anderen der EU angeschlossenen Staaten dadurch ihre Souveränität immer mehr ein. Hinzu kommt, daß aufgrund der sogenannten „Nichtdiskriminierungsklausel“ auch Meinungs- und Predigtfreiheit stark eingeschränkt werden. In seinem Beitrag „Homeschooling und Schulpflicht — Konflikt zwischen Religion und Staat“ beschreibt Thomas M. Pfefferle, wie deutsche Gerichte regelmäßig die religiösen Beweggründe der Antragsteller, ihre Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht mehr in die öffentliche Schule gehen lassen zu wollen und sie statt dessen im Heimunterricht zu unterrichten, mit in der Regel höchst fadenscheinigen Argumenten abschmettern. Angeblich könne die individuelle elterliche Erziehung nicht das Ziel erreichen, der Jugend einen „Grundstock des Wissens und Könnens zu vermitteln, der sie zu tüchtigen Mitgliedern der Gemeinschaft erziehe“. Dies muß in der Tat als Beleidigung und Zumutung für religiös denkende Eltern bezeichnet werden. Anschrift: Pro Conscienta e.V., Rainweg 1/1, 69118 Heidelberg. Internet: www.Pro-Conscienta.de